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Albrecht Glaser: Abgelehnter Bundestags-Vize: AfD kündigt juristisches Nachspiel an

Albrecht Glaser: Abgelehnter Bundestags-Vize: AfD kündigt juristisches Nachspiel an

Albrecht Glaser: Abgelehnter Bundestags-Vize: AfD kündigt juristisches Nachspiel an

Glaser
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Der Kandidat der AfD-Fraktion für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser Foto: picture alliance/ dpa
Albrecht Glaser
 

Abgelehnter Bundestags-Vize: AfD kündigt juristisches Nachspiel an

Die AfD-Fraktion hat juristische Schritte wegen der Ablehnung ihres Kandidaten für das Amt des stellvertretenden Bundestagspräsidenten, Albrecht Glaser, angekündigt. Die AfD stehe hinter Glaser, sagte AfD-Fraktionschef Alexander Gauland. „Herr Glaser denkt über den Islam genauso, wie wir alle denken.“
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BERLIN. Die AfD-Fraktion hat juristische Schritte wegen der Ablehnung ihres Kandidaten für das Amt des stellvertretenden Bundestagspräsidenten, Albrecht Glaser, angekündigt. AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland sagte am Donnerstag gegenüber der Wochenzeitung Das Parlament: „Wir wollen das zunächst juristisch klären lassen. Es ist ein Unding, daß unsere politischen Gegner darüber befinden, mit welcher Person wir eine wichtige Position besetzen, die uns zusteht.“

Seine Partei werde vorerst keinen weiteren Kandidaten benennen, hieß es weiter. Gauland begründete die Entscheidung damit, die AfD stehe geschlossen hinter ihrem Kandidaten. „Im Übrigen denkt Herr Glaser über den Islam genauso, wie wir alle denken.“

Glaser war im Oktober in drei Wahlgängen gescheitert

Im Oktober war Glaser in drei Wahlgängen an den Gegenstimmen der anderen Fraktionen gescheitert. Für ihn stimmten im ersten Wahlgang 115 Abgeordnete, im zweiten 123 und im dritten 114 Abgeordnete. Im dritten Wahlgang hätte eine einfache Mehrheit unter den 685 abgegebenen gültigen Stimmen gereicht. Der Ältestenrat entschied, danach keinen weiteren Wahlgang zuzulassen. In der Vergangenheit stellte bislang stets jede im Bundestag vertretene Fraktion einen Vize-Präsidenten.

Auf die Frage, warum seine Fraktion keinen anderen Kandidaten zur Wahl stelle, antwortete Gauland, es gebe keine Gründe, einen für andere konsensfähigen AfD-Abgeordneten zu nomminieren. „Die Frage ist nur, ob dieses Nichtwählen nicht eher ein Mißbrauch parlamentarischer Rechte ist. Aber das sollen die Juristen klären.“ (mp)

Der Kandidat der AfD-Fraktion für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser Foto: picture alliance/ dpa
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