BERLIN. Flüchtlinge müssen künftig bei der Überprüfung ihrer Asylbescheide mitwirken. Bislang gab es eine ausdrückliche Pflicht dazu nur beim Antrag auf Asyl, nicht aber bei dessen Überprüfung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren.
In Zukunft müssen Betroffene auch beim Überprüfungstermin die erforderlichen Papiere vorlegen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen zulassen. Andernfalls kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Geldbußen verhängen. Es können sogar Gefängnisstrafen drohen. Zudem können Widerrufs- und Rücknahmeverfahren nach Aktenlage entschieden werden, sollte ein Asylbewerber seine Unterstützung unterlassen. Asylentscheidungen könnten in solchen Fällen dann eher negativ ausfallen.
Die Bescheide werden in der Regel spätestens nach drei Jahren überprüft oder wenn neue Erkenntnisse über den Betroffenen vorliegen. Dies kann etwa auch bei Zweifeln seiner Identität der Fall sein.
Grüne und Linkspartei dagegen
„Es ist niemandem zu erklären, daß eine Überprüfung des Schutzbedarfs schon deswegen ins Leere läuft, weil die betreffenden Personen zu einem festgesetzten Termin beim Bamf derzeit gar nicht erscheinen müssen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Durch die Mitwirkungspflicht könne das Amt genau überprüfen, ob seine ursprüngliche Entscheidung richtig gewesen sei. Dies trage zu mehr Qualität der Asylverfahren bei, begründete Seehofer die Entscheidung.
Neben Union und SPD stimmten auch AfD und FDP dem Gesetzentwurf zu. Grüne und Linkspartei lehnten ihn ab. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, bezeichnete die Regelüberprüfungen als reine Schikane, die die Betroffenen verunsichere und die Arbeitsbelastung der Asylbehörden massiv erhöhe. (ls)