STUTTGART. Die FDP-Fraktion in Baden-Württemberg hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) Heuchelei im Streit um die Altersbestimmung von Flüchtlingen vorgeworfen. Strobl produziere „nichts als heiße Luft“, hielt ihm FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke vor. „Denn seit Monaten dulden Innenminister und CDU-Fraktion, daß die Landesregierung gegen den Einsatz von Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung ankämpft“, teilte er am Montag mit.
Das grüne Sozialministerium habe noch im August 2017 mit dem Innenministerium eine gemeinsame Empfehlung herausgegeben, die Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung rechtswidrig bezeichnet. Zudem sei seit Monaten bekannt, daß angeblich unbegleitete minderjährige Ausländer „im großen Stil über ihr Alter lügen“, sagte Rülke den Stuttgarter Neuesten Nachrichten.
Bisheriges System der Altersfeststellung funktioniert nicht zuverlässig
Strobl hatte bereits mehrfach für eine Anwendung der radiologischen Methode plädiert, so auch am Freitag, nachdem bekannt wurde, daß eine Gruppe von 17 ausländischen Straftätern bezüglich ihres Alters gelogen hat. Die erwachsenen Männer waren um bis zu 12 Jahre älter als sie angaben.
„Das bisherige System der Altersfeststellung funktioniert nicht zuverlässig“, hatte der 58jährige daraufhin kritisiert. Der Staat dürfe sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Die Altersfeststellung müsse in Zukunft über die Ausländerbehörden erfolgen. Diese seien zu derartigen Untersuchungen berechtigt. Derzeit sind die Jugendämter zuständig.
AfD wirft Strobl vor ihre Positionen zu kopieren
Der Fraktionschef der CDU im baden-württembergischen Landtag, Wolfgang Reinhart, forderte weitergehend, den gesamten Prozeß der Altersbestimmung an die Ausländerbehörden zu übertragen. Das beinhaltet auch ausführliche ärztliche Befragungen und Beobachtungen.
AfD-Fraktionsvorsitzender Bernd Gögel warf Strobls am Montag vor, AfD-Positionen zu kopieren. Er sehe sein Politik damit bestätigt, daß sich die CDU den „Forderungen der Alternative für Deutschland nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bemächtigt“. (mp)