BERLIN. Mehr als zwei Wochen nach Inkrafttreten des Flüchtlingsabkommens mit Spanien ist noch kein Asylsuchender auf dieser Grundlage zurückgeschickt worden. Die deutsch-österreichische Grenze liege nicht an der Fluchtroute von Einwanderern, die aus Spanien kommen, erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der taz.
Die Vereinbarung zwischen Berlin und Madrid war am 11. August in Kraft getreten. Sie sieht vor, daß Personen, die bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt haben und an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich gestoppt werden, nach Spanien zurückgewiesen werden können.
Das von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ausgehandelte Abkommen war von Anfang an als Symbolpolitik kritisiert worden. Asylsuchende, die über Spanien kommen, reisen in der Regel über Frankreich nach Deutschland. Damit sie von der Übereinkunft betroffen wären, müßten sie über Frankreich zuerst nach Italien und dann nach Österreich.
Abkommen mit Italien auf einem „sehr guten Weg“
Ein ähnliches Abkommen schloß Seehofer auch mit Griechenland ab. Die Verhandlungen mit Italien seien auf einem „sehr guten Weg“, sagte der CSU-Politiker am Montag. Er sei zuversichtlich, in Kürze eine solche Vereinbarung abschließen zu können.
Als Gegenleistung für die an der deutsch-österreichischen Grenze gestoppten Flüchtlinge soll Deutschland „etwa in gleichem Umfang“ Migranten aufnehmen, die im Mittelmeer aufgegriffen und nach Italien gebracht werden.
Die Abkommen mit anderen EU-Staaten waren Teil des Kompromisses im Asylstreit zwischen CDU und CSU. Sie heben die sogenannte EU-Dublin-Verordnung faktisch auf, wonach das Land für das Verfahren eines Asylbewerbers zuständig ist, in dem er zuerst EU-Boden betreten hat. (ls)