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Falsch zugestellter Ablehnungsbescheid: Abgeschobener Asylbewerber muß zurückgeholt werden

Falsch zugestellter Ablehnungsbescheid: Abgeschobener Asylbewerber muß zurückgeholt werden

Falsch zugestellter Ablehnungsbescheid: Abgeschobener Asylbewerber muß zurückgeholt werden

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Abschiebung vom Flughafen München Foto: picture alliance/ dpa
Falsch zugestellter Ablehnungsbescheid
 

Abgeschobener Asylbewerber muß zurückgeholt werden

Ein abgeschobener Asylbewerber aus Rußland muß nach Deutschland zurückgeholt werden. Grund ist ein nicht ordnungsgemäß zugestellter Ablehnungsbescheid. Der Mann habe deswegen nicht fristgerecht gegen seine Abschiebung klagen können, bemängelte das Verwaltungsgericht Gießen.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

GIESSEN. Ein abgeschobener Asylbewerber aus Rußland muß nach Deutschland zurückgeholt werden. Der 27 Jahre alte Mann wurde bereits am 13. November 2017 aus seiner Unterkunft im hessischen Biedenkopf abgeholt und in sein Heimatland gebracht, berichtete der Hessische Rundfunk.

Hiergegen klagte der Mann – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Gießen begründete den Rückholbeschluß, der bereits aus dem Oktober stammt, aber erst jetzt bekannt wurde, mit dem Ablehnungsbescheid, der dem Mann nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei.

Angehöriger der jesidischen Minderheit

Die Gemeinschaftsunterkunft habe über keinen Briefkasten verfügt, rechtfertigte sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das den Ablehnungsbescheid verschickt hatte, gegen den Vorwurf, das Schreiben nicht zugestellt zu haben. Deswegen habe er nicht fristgerecht gegen die Ablehnung klagen können, bemängelte das Gericht.

Sein Anwalt Serhat Atalan kündigte bereits an, sein Mandant werde nach seiner Rückkehr nach Deutschland sein Asylverfahren weiter verfolgen. Der Mann sei Jeside und fühle sich als Angehöriger dieser Minderheit in Rußland verfolgt. (tb)

Abschiebung vom Flughafen München Foto: picture alliance/ dpa
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