BERLIN. Der Deutsche Richterbund hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu härteren Maßnahmen gegen Haßkommentare in sozialen Netzwerken aufgefordert. „Die Vorschläge des Ministers greifen zu kurz“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, könne „nur eine Säule im Kampf gegen Haß und Hetze im Netz“ sein. Wer strafbare Inhalte online stelle, müsse dafür auch strafrechtlich verfolgt werden können. Bisher sei es den Staatsanwaltschaften in vielen Fällen nicht möglich, Auskunft über die Identität anonymer Nutzer zu erhalten.
Löschen reicht nicht
Es brauche verbindliche Auskunftsstellen der Betreiber in Deutschland, die schnell und verläßlich auf Anfragen der Staatsanwaltschaften reagierten, forderte Rebehn. Der Gesetzentwurf von Maas sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben aber freiwillig, da bei Verstößen keine Sanktionen drohten.
Zudem forderte der Richterbund einen Auskunftsanspruch für Geschädigte: „Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muß sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassen oder Schadensersatz klagt.“ Die Netzwerke müßten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von entsprechenden Beiträgen an die Betroffenen herauszugeben. „Es macht auf die Täter weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Haßkommentare nicht nur gelöscht werden, sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen drohen“, zeigte sich Rebehn sicher.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will mit einem Gesetzentwurf Facebook und Twitter zur Löschung sogenannter Haßkommentare zwingen. Darunter fallen laut Ministerium Inhalte wie Beleidung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung.
Hohe Strafen drohen
Soziale Netzwerke sollen dem Entwurf nach „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Nutzerbeschwerde löschen oder sperren. Für weitere strafbare Inhalte gilt demnach eine Löschfrist von sieben Tagen.
Betreiber sozialer Netzwerke werden zudem verpflichtet, vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte Berichte zu verfassen und für jedermann zugänglich ins Internet zu stellen. Werden Kommentare nicht rechtzeitig gelöscht, drohen Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro für Einzelpersonen, die den Grund des Beschwerdeverfahrens darstellen und bis zu 50 Millionen Euro für die Betreiber sozialer Netzwerke. (tb)