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Einreise mit geklautem Ausweis: Fünf Identitäten und ein Asylantrag

Einreise mit geklautem Ausweis: Fünf Identitäten und ein Asylantrag

Einreise mit geklautem Ausweis: Fünf Identitäten und ein Asylantrag

Bundespolizei
Bundespolizei
Ein Bundespolizist nimmt die Fingerabdrücke eines illegalen Einwanderers (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa
Einreise mit geklautem Ausweis
 

Fünf Identitäten und ein Asylantrag

Grenzübergang Rheinfelden: Ein junger Schwarzafrikaner beantragt Asyl. Er stamme aus Eritrea und sei 17 Jahre alt, Papiere habe er keine. Doch wie sich herausstellt, verfügt der Asylbewerber gleich über mehrere Identitäten, darunter die einer Frau. Nun befindet er sich in der Obhut des Jugendamtes.
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RHEINFELDEN. Hauptsache nach Deutschland kommen, egal wie. Das dachte sich wohl auch ein junger Afrikaner und machte sich von Italien in Richtung Bundesrepublik auf. Als sein Fernbus am Autobahngrenzübergang Rheinfelden von der Bundespolizei angehalten und kontrolliert wurde, gab der Mann an, er stamme aus Eritrea, sei 17 Jahre alt und wolle Asyl in Deutschland beantragen. Papiere besitze er keine.

Also brachten die Beamten den Afrikaner zum Streifenwagen, um ihn zur Dienststelle nach Lörrach zu fahren. Im Fahrzeug ließ der Asylbewerber jedoch eine Identifikationskarte fallen, was von den Beamten nicht unbemerkt blieb.

Wie sich herausstellte, handelte es sich um eine italienische Identifikationskarte, die zum einen im Schengener Informationssystem als gestohlen gemeldet und zum anderen auf eine Frau ausgestellt war. Dennoch war sie mit einem Paßfoto des Schwarzafrikaners versehen.

Polizisten übergaben ihn dem Jugendamt

Die weiteren Ermittlungen ergaben, daß der junge Einwanderer in Italien als vermißter Jugendlicher zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben war. Auch hatte er in Italien vier verschiedene Identitäten genutzt. Zudem stellte sich heraus, daß er bei seiner Durchreise durch den Sudan noch einmal andere Personalien verwendet hatte.

Da er nach eigenen Angaben minderjährig sei, übergaben die Bundespolizisten den Schwarzafrikaner in die Obhut des Jugendamts.

Daß er nun wieder nach Italien zurückgeschickt oder in sein Heimatland abgeschoben wird, ist eher unwahrscheinlich. Sowohl 2015 als auch 2016 wurde kein einziger minderjähriger unbegleiteter Flüchtling des Landes verwiesen. (krk)

Ein Bundespolizist nimmt die Fingerabdrücke eines illegalen Einwanderers (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa
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