BERLIN. Der Bundestag hat den Zugang zu Cannabis als Medikament erleichtert. Ein am Donnerstag beschlossenes Gesetz sieht vor, daß schwer kranke Menschen Cannabisarzneimittel auf Rezept in der Apotheke erhalten können.
Bisher durfte Cannabis nur als Fertigarzneimittel und mit einer Ausnahmegenehmigung an Patienten ausgegeben werden. Künftig können ihnen getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte ärztlich verschrieben werden. Allerdings beschränkt sich die neue Regelung auf „eng begrenzte Ausnahmefälle“. Es geht vorwiegend darum, Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und ohne Therapiealternativen als Schmerzpatienten zu versorgen.
Staatliche Cannabisagentur in Planung
Eine staatliche Cannabisagentur soll den Anbau und Vertrieb der Arzneimittelpflanze in Deutschland koordinieren und überwachen. Die Planung der Agentur obliegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Zudem soll eine wissenschaftliche Begleitstudie die genaue Wirkung der medizinischen Cannabisprodukte erforschen. Wer sich dazu bereiterklärt, an der Studie teilzunehmen, bekommt die Kosten für die Arznei durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet. (mv)