Anzeige
Anzeige

Irakischer Terrorverdächtiger: Berliner Gericht hebt Haftbefehl gegen islamischen Gefährder auf

Irakischer Terrorverdächtiger: Berliner Gericht hebt Haftbefehl gegen islamischen Gefährder auf

Irakischer Terrorverdächtiger: Berliner Gericht hebt Haftbefehl gegen islamischen Gefährder auf

95544603
95544603
Angeklagte auf dem Weg zum Gericht (Symbolbild) Foto: dpa
Irakischer Terrorverdächtiger
 

Berliner Gericht hebt Haftbefehl gegen islamischen Gefährder auf

Das Berliner Kammergericht hat einen islamischen Gefährder wieder auf freien Fuß gesetzt, weil er zu lange in Untersuchungshaft saß. Der Iraker, der für den IS gekämpft haben soll, könnte die Gelegenheit nutzen, um unterzutauchen. Angeklagt war er wegen bandenmäßgem Drogenhandels.
Anzeige

BERLIN. Das Berliner Kammergericht hat einen islamischen Gefährder wieder auf freien Fuß gesetzt, weil er zu lange in Untersuchungshaft saß. Die Berliner Polizei hatte den Iraker sowie zwei weitere Landsmänner im Mai verhaftet, berichtet der Tagesspiegel. Allerdings wegen bandenmäßigen Drogenhandels.

Am 5. Dezember hob das Gericht die Haftbefehle nun wieder auf mit der Begründung, ein Urteil in dem Verfahren sei nicht vor Mitte nächsten Jahres zu erwarten. Die Untersuchungshaft dürfe in der Regel aber die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.

Einer der drei Verhafteten wurde daher wieder aus der Haft entlassen. Die beiden anderen Iraker befinden sich weiter im Gefängnis, da die Bundesanwaltschaft gegen sie wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Sie sollen im Irak für den IS gekämpft haben.

Fahnder kritisieren Entscheidung als „fatal“

Das gleiche gilt jedoch auch für den aus der Haft entlassenen Terrorverdächtigen. Er soll als Mitglied des IS ebenfalls Kriegsverbrechen begangen haben und war vom LKA Berlin im Mai als Gefährder eingestuft worden. Daß er nun wieder auf freiem Fuß sei und untertauchen könnte, bezeichneten Fahnder dem Bericht nach als „fatal“.

Der Prozeß gegen die drei Iraker wegen Drogenhandels soll im Januar beginnen. Daß es dafür so lange brauchte, begründete eine Gerichtssprecherin mit der „defizitären Ausstattung der Justiz mit personellen und sachlichen Mitteln“. (krk)

Angeklagte auf dem Weg zum Gericht (Symbolbild) Foto: dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag