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Bundesverfassungsgericht: Numerus clausus für Medizin ist teilweise verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Numerus clausus für Medizin ist teilweise verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Numerus clausus für Medizin ist teilweise verfassungswidrig

Medizinstudenten in Halle-Wittenberg
Medizinstudenten in Halle-Wittenberg
Medizinstudenten in Halle-Wittenberg Foto: dpa
Bundesverfassungsgericht
 

Numerus clausus für Medizin ist teilweise verfassungswidrig

Die Zulassungsbeschränkungen für Studienplätze im Fach Humanmedizin durch den Numerus clausus ist teilweise verfassungswidrig. Eine Neuregelung müsse bis zum 31. Dezember 2019 beschlossen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.
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KARLSRUHE. Die Zulassungsbeschränkungen für Studienplätze im Fach Humanmedizin durch den Numerus clausus ist teilweise verfassungswidrig. Eine Neuregelung müsse bis zum 31. Dezember 2019 beschlossen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.

Die beanstandeten gesetzlichen Bundes- und Länderregelungen verletzten den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot, teilte das Gericht mit. Wer die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfülle, habe einen Anspruch auf „gleichheitsgerechte Zulassung“ zu einem Studium seiner Wahl.

Überdies müßten sich die Regeln über die Vergabe von Studienplätzen grundsätzlich am Kriterium der Eignung orientieren. „Dabei bemißt sich die für die Verteilung relevante Eignung an den Erfordernissen des konkreten Studienfachs und den typischerweise anschließenden beruflichen Tätigkeiten“, heißt es in der Mitteilung.

Abiturnote weniger gewichten

Bislang gibt es im Studienfach Medizin nahezu fünf Mal so viele Bewerber wie Plätze. 20 Prozent davon werden anhand der besten Schulnote, 20 Prozent über die Wartezeit und 60 Prozent über ein Auswahlverfahren der Universitäten vergeben. Doch auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle.

Vor allem die Bundesärztekammer hatte dies zuletzt immer wieder kritisiert. Ihr Präsident Frank Ulrich Montgomery forderte eine Erhöhung der Studienplätze um zehn Prozent und deutschlandweite Bewerbungszentren, in denen menschliche, empathische und ärztliche Fähigkeiten geprüft werden. Es sei fraglich, ob die mittlerweile fast überall abverlangte Note 1,0 beim Abitur eine so große Aussagekraft für den Erfolg im Studium und die Tätigkeit als Arzt habe. (ls)

Medizinstudenten in Halle-Wittenberg Foto: dpa
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