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Totschlag: Angeklagter Syrer fordert für sich die Todesstrafe

Totschlag: Angeklagter Syrer fordert für sich die Todesstrafe

Totschlag: Angeklagter Syrer fordert für sich die Todesstrafe

Prozeß gegen Mohamad A.
Prozeß gegen Mohamad A.
Der Syrer Mohamad A. wird in Stralsund in den Gerichtssaal geführt Foto: picture alliance/ dpa
Totschlag
 

Angeklagter Syrer fordert für sich die Todesstrafe

Ein wegen Totschlags angeklagter Syrer hat für sich die Todesstrafe gefordert. Dem 54jährigen, der sich seit Montag vor dem Landgericht Stralsund verantworten muß, wird vorgeworfen, im November 2016 seine 41 Jahre alte Frau mit acht Messerstichen getötet zu haben.
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STRALSUND. Ein wegen Totschlags angeklagter Syrer hat für sich die Todesstrafe gefordert. Dem 54jährigen, der sich seit Montag vor dem Landgericht Stralsund verantworten muß, wird vorgeworfen, im November 2016 seine 41 Jahre alte Frau mit acht Messerstichen getötet zu haben. Der Mann ist geständig, kann sich aber laut eigener Aussage nicht mehr an das genaue Tatgeschehen erinnern, berichtete die B.Z..

Vom Gericht forderte er ein „gutes Urteil“. Das sei für ihn die Todesstrafe. „Wenn ich mich weiter daran erinnere, sterbe ich jeden Tag mehrere Tode”, erklärte er seinen Wunsch. Die Richterin erwiderte, in Deutschland gebe es keine Todesstrafe. „Ich wäre nicht Richterin, wenn wir die Todesstrafe hätten”, betonte sie. Die Mindeststrafe für Totschlag beträgt in Deutschland fünf Jahre.

„Ich hatte das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu sein“

Laut Anklage war der Mann mit seiner ebenfalls aus Syrien stammenden Ehefrau in Bergen auf der Insel Rügen in Streit geraten. Dann sei er in die Küche gegangen, habe ein Messer geholt und sie erstochen. Grund des Streits waren nach Angaben des Angeklagten Meinungsverschiedenheiten über den Aufenthalt des Paares in der Bundesrepublik.

Er habe die Entscheidung, nach Deutschland zu gehen für falsch gehalten und sei nur mitgekommen, um seine Frau nicht zu verlieren. Zudem habe er nicht verstanden, daß seine Kinder ein immer selbstständigeres Leben in Deutschland führten und dabei von seiner Frau unterstützt wurden. „Ich hatte das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu sein“, klagte er.

Das Paar hatte im August 2014 mit zwei minderjährigen Kindern Syrien verlassen. Zwei ältere Söhne waren noch auf dem Weg nach Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. (tb)

Der Syrer Mohamad A. wird in Stralsund in den Gerichtssaal geführt Foto: picture alliance/ dpa
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