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Klage gegen Konzerthaus-Chef: Gabalier scheitert vor Gericht

Klage gegen Konzerthaus-Chef: Gabalier scheitert vor Gericht

Klage gegen Konzerthaus-Chef: Gabalier scheitert vor Gericht

Gabalier
Gabalier
Andreas Gabalier während eines Auftritts in Dortmund Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress
Klage gegen Konzerthaus-Chef
 

Gabalier scheitert vor Gericht

Volks-Rock'n'Roller Andreas Gabalier hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien auch den zweiten Prozeß gegen den Chef des Wiener Konzerthauses, Matthias Naske, verloren. Dieser hatte es in einem Interview als Fehler bezeichnet, Gabalier im Wiener Musikverein auftreten zu lassen. Gabalier hatte daraufhin wegen Beleidigung geklagt.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

WIEN. Volks-Rock’n’Roller Andreas Gabalier hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien auch den zweiten Prozeß gegen den Chef des Wiener Konzerthauses, Matthias Naske, verloren. Dieser hatte es in einem Interview als Fehler bezeichnet, Gabalier im Wiener Musikverein auftreten zu lassen. Weiterhin sagte Naske, das Konzerthaus hätte es nicht gemacht, „weil das Signale“ sind. Man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe und „dann abwägen“. Das Konzerthaus diene auch keiner Ideologie, so Naske weiter.

Der Musikstar fühlte sich durch die Aussagen in seiner Ehre beleidigt sowie in seiner Kreditwürdigkeit geschädigt und klagte vor dem Handelsgericht Wien. Seine Anwälte argumentierten, Naske habe mit seinen Aussagen unwahre, unrichtige und herabwürdigende Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Gabalier hatte bereits vor dem Handelsgericht eine Schlappe erlitten und war in der Berufung vor das OLG gezogen.

Kritik an gegenderter Landeshymne

Das OLG Wien gab auch dem Konzerthauschef Recht. Es betrachtet Naskes Worte als rechtlich zulässige Werturteile, die sich auf Äußerungen Gabaliers zur Gesellschaftspolitik bezögen. Unter anderem hat Gabalier die österreichische Bundeshymne immer mit dem traditionellen Text „Heimat großer Söhne“ gesungen und die modernisierte Fassung mit Berücksichtigung „großer Töchter“ abgelehnt.

Das OLG hat eine Revision beim Obersten Gerichtshof nicht zugelassen, so daß Gabalier nun den außerordentlichen Rechtsweg beschreiten müsste. Das hieße, er und seine Anwälte müsste die Grundsätzlichkeit der Streitfrage vor dem OGH belegen.

Die Umdichtung der österreichischen Hymne war in der Gesellschaft umstritten und ist erst 2011 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen im Parlament durchgesetzt worden. (hm)

Andreas Gabalier während eines Auftritts in Dortmund Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress
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