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Finanzausschuß: Strafzahlung bei verspäteter Steuererklärung

Finanzausschuß: Strafzahlung bei verspäteter Steuererklärung

Finanzausschuß: Strafzahlung bei verspäteter Steuererklärung

Steuererklärung
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Steuererklärung: Strafen für Verspätung Foto: picture alliance/Klaus Ohlenschläger
Finanzausschuß
 

Strafzahlung bei verspäteter Steuererklärung

Bürger, die ihre Steuererklärung zu spät abgeben, sollen künftig mit einer Strafe von 25 Euro im Monat belegt werden. Darauf einigte sich der Finanzausschuß des Bundestages. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, daß mehr Bürger als bisher ihre Steuererklärung elektronisch abgeben.
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BERLIN. Bürger, die ihre Steuererklärung zu spät abgeben, sollen künftig mit einer Strafe von 25 Euro im Monat belegt werden. Darauf einigte sich der Finanzausschuß des Bundestages nach Angaben des Berliner Tagesspiegels. Das neue Gesetz soll die Finanzverwaltung modernisieren und dafür sorgen, daß mehr Bürger als bisher ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, berichtet das Blatt.

Ursprünglich war eine Strafgebühr von 50 Euro im Gespräch. Diese scheiterte jedoch am Widerstand der SPD. Auch der Vorstoß, nur noch elektronische Steuererklärungen zuzulassen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden und ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Bisher hatten die Finanzämter einen größeren Spielraum bei der Verhängung von Säumniszuschlägen. Möglich waren bis zu zehn Prozent des Steuerbetrags bei maximal 25.000 Euro. Berücksichtigt werden mußte jedoch auch die Dauer der Verspätung, der mögliche Vorteil des Säumigen und die Höhe der Nachzahlung. (ho)

Steuererklärung: Strafen für Verspätung Foto: picture alliance/Klaus Ohlenschläger
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