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Obwohl in Deutschland geboren: Serienstraftäter darf in den Irak abgeschoben werden

Obwohl in Deutschland geboren: Serienstraftäter darf in den Irak abgeschoben werden

Obwohl in Deutschland geboren: Serienstraftäter darf in den Irak abgeschoben werden

Gericht
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Gericht (Archivbild): Serienstraftäter Gefahr für öffentliche Sicherheit Foto: dpa
Obwohl in Deutschland geboren
 

Serienstraftäter darf in den Irak abgeschoben werden

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, einen Iraker auszuweisen, obwohl er seit seiner Geburt legal in Deutschland lebt. Der 22 Jahre alte Mann stelle wegen diverser Gewaltdelikte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Auch die Behauptung seine Freundin sei von ihm schwanger und er wolle dem Kind ein Vorbild sein, ändere daran nichts.
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GÖTTINGEN. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, einen Iraker auszuweisen, obwohl er seit seiner Geburt legal in Deutschland lebt. Der 22 Jahre alte Mann stelle wegen diverser Gewaltdelikte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Der Iraker habe sich in dem Land nicht integriert und von ihm seien weitere Straftaten zu erwarten. Deshalb bestehe ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Ausweisung, urteilte das Gericht laut Göttinger Tageblatt.

Der 22jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Gefängnis. Unter anderem wurde er wegen Diebstahl, Nötigung, räuberischer Erpressung und Körperverletzung verurteilt. Während der Haft fiel er erneut wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung auf. Laut dem Gericht sei der Iraker weder wirtschaftlich noch sozial integriert. Er habe keinen Hauptschulabschluß erworben, keine Ausbildung abgeschlossen und sei von Sozialhilfeleistungen abhängig. Zudem verfüge er über eine hohe Gewaltbereitschaft, berichtete das Blatt.

Öffentliches Interesse überwiegt persönliches

Der Iraker werde im Ausländerzentralregister als irakischer Staatsbürger geführt, hat aber keinen Paß. Für das Gericht spiele es keine Rolle, daß der Mann keine Bindungen in die Heimatländer seiner libanesisch-irakischen Eltern habe, argumentierte die Behörde. Es sei zwar davon auszugehen, daß dem 22jährigen die Integration in einem anderen Land schwer falle. Weil er sich hier nicht integriert habe, sei ihm jedoch „ein Leben außerhalb der Bundesrepublik zumutbar“.

Das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung überwiege das persönliche Interesse des Irakers. Auch die Behauptung, seine Freundin sei von ihm schwanger und er wolle dem Kind ein Vorbild sein, ändere daran nichts. (ls)

Gericht (Archivbild): Serienstraftäter Gefahr für öffentliche Sicherheit Foto: dpa
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