BERLIN. Die Bundesregierung darf die Selektorenlisten des US-Geheimdienstes nicht an den NSA-Untersuchungsausschuß des Bundestages herausgegeben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag morgen entschieden. Grund sind die Geheimhaltungsinteressen der USA. Die Listen unterlägen deshalb nicht der Verfügungsbefugnis der deutschen Regierung.
„Eine Herausgabe unter Mißachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der USA würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen“, erklärte das Gericht. „Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse.“
Selektorenlisten stehen im Verdacht deutsche Interessen gefährdet zu haben
Die Selektorenlisten beinhalten die Suchbegriffe, mit denen der Bundesnachrichtendienst im Auftrag der NSA Datenbewegungen durchleuchtete. Der Untersuchungsausschuß möchte herausfinden, ob diese Suchbegriffe europäische und deutsche Interessen gefährdeten, indem sie sich zum Beispiel gegen Behörden oder Unternehmen richteten.
Da die Bundesregierung sich weigert, dem Ausschuß Einblick zu gewähren, hatten die Bundestagsfraktionen von Linkspartei und Grünen sowie zwei Mitglieder der NSA-Untersuchungsausschusses geklagt. (gb)