AHLEN. Zahlreiche Asylsuchende aus Nordafrika sollen den Behörden in Nordrhein-Westfalen falsche oder gleich mehrere Identitäten genannt haben. Razzien in zwei Asylbewerberunterkünften im westfälischen Ahlen ergaben, daß von 150 überprüften Marokkanern und Tunesiern rund jeder zweite gleich mehrere Ausweispapiere als Asylbewerber mit sich führte.
„Wir haben die Vermutung, daß die Mehrheit derer, die sich seit Sommer in unseren Dortmunder Erstaufnahmeeinrichtungen als Syrer registrieren ließen, gar keine Syrer sind“, sagte die Dortmunder Rechtsdezernentin Diane Jägers (CDU) der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Womöglich Zehntausende Asylbewerber „mit vier oder fünf Identitäten“ und entsprechend unterschiedlichen Ausgängen ihres Asylverfahrens hielten sich allein in dem Bundesland auf. Ende Februar war bekannt geworden, daß die Identität und Namen von bis zu 400.000 Asylsuchenden unbekannt seien.
Fingerabdrücke können noch nicht erfaßt werden
„Wer verschiedene Identitäten angibt, kann sich polizeilichen Maßnahmen entziehen und mehrfach Leistungen beanspruchen“, sagte ein Sprecher des Landesinnenministeriums. Gerichte könnten kaum nachvollziehen, ob es sich um Wiederholungstäter handele. Dies müße als Betrug gewertet werden und rechtfertige ein Strafverfahren.
Bisher stehen die Behörden dem Identitätenschwindel machtlos gegenüber. Erst ab Sommer 2016 dürfte es möglich sein, bei allen Asylbewerbern gleich nach der Ankunft Fingerabdrücke zu nehmen und die persönlichen Daten in eine bundesweite Datenbank zu stellen. Der einheitliche „Flüchtlingsausweis“ soll neben Name und Geburtsort auch Fingerabdrücke, Herkunftsland, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Informationen über den Gesundheitsstatuts enthalten. Sowohl die Bundesbehörden als auch die Jobcenter sollen auf die gespeicherten Daten zugreifen dürfen. (mv)