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Bundesverfassungsgericht: Moslemische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen

Bundesverfassungsgericht: Moslemische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen

Bundesverfassungsgericht: Moslemische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen

Erzieherin
Erzieherin
Erzieherin mit Kopftuch (Archivbild) Foto: dpa
Bundesverfassungsgericht
 

Moslemische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß eine moslemische Erzieherin bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte Kopftuch tragen darf. „Ein ‘islamisches Kopftuch’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, begründeten die Richter in Karlsruhe ihre Entscheidung.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß eine moslemische Erzieherin bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte Kopftuch tragen darf. „Ein ‘islamisches Kopftuch’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, begründeten die Richter in Karlsruhe laut Nachrichtenagentur dpa ihre Entscheidung.

Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, urteilte das Gericht. Das Tragen eines Kopftuches durch einzelne Erzieherinnen sei zudem keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben.

Betroffene abgemahnt

Hintergrund war die Abmahnung der Erzieherin durch ihren Arbeitgeber, weil sie trotz des zu dem Zeitpunkt in Baden-Württemberg bestehenden Verbotes Kopftuch getragen hatte. Die Türkin mit deutscher Staatsbürgerschaft wehrte sich nun mit Erfolg dagegen. Die Gerichte bis hinauf zum Bundesarbeitsgericht hatten jedoch gegen sie entschieden.

Diese Urteile hob das Verfassungsgericht nun auf und wies den Fall an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zurück. Die Verfassungsrichter hatte bereits im vergangenen Jahr zwei moslemischen Frauen aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, im Schuldienst Kopftuch tragen zu dürfen. (ls)

Erzieherin mit Kopftuch (Archivbild) Foto: dpa
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