Anzeige
Anzeige

Überwachung: Innenministerium gibt Freigabe für „Bundestrojaner“

Überwachung: Innenministerium gibt Freigabe für „Bundestrojaner“

Überwachung: Innenministerium gibt Freigabe für „Bundestrojaner“

Überwachung (Symbolbild)
Überwachung (Symbolbild)
Überwachung (Symbolbild): Bundestrojaner geht Online Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Überwachung
 

Innenministerium gibt Freigabe für „Bundestrojaner“

Das Bundesinnenministerium hat die Freigabe für den sogenannten „Bundestrojaner“ erteilt. Mit dieser Spähsoftware des Bundeskriminalamtes sollen künftig Mobiltelefone und Computer von Verdächtigen heimlich überwacht werden. Kritik kommt von den Piraten und einem Ex-Innenminister.
Anzeige

BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat die Freigabe für den sogenannten „Bundestrojaner“ erteilt. Mit dieser Spähsoftware des Bundeskriminalamtes sollen künftig Mobiltelefone und Computer von Verdächtigen heimlich überwacht werden. Ein Zugriff auf alle Computerdaten soll nach Auskunft des Ministeriums allerdings nicht möglich sein.

Scharfe Kritik an der Genehmigung kam von der Piratenpartei. „Die Genehmigung dieser Spähsoftware muß zurückgezogen werden, solange nicht unabhängige Fachleute ihren Code darauf untersucht haben, ob damit wirklich nur Telekommunikation abgehört werden kann oder auch unsere privaten Daten ausgespäht werden“, forderte der Sprecher für Datenschutz, Patrick Breyer.

Kritik von Piraten und Ex-Innenminister Baum

„Unabhängig davon lehnen wir Piraten solche Staatswanzen generell ab, weil sie zu tief in die private Lebensgestaltung eingreifen.“ Die Ermittler müßten sich von dem Gedanken verabschieden, daß jede Kommunikation überwacht werden könne, unterstrich der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete. „In soziale Präventionsarbeit zu investieren, schafft mehr Sicherheit als das Ausspähen privater Computer und Handys.“

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) warnte, es sei problematisch, wenn der Staat zum Hacker werde. „Wir müssen klar darüber informiert werden, was geschieht und wie die verfassungsrechtlichen Grenzen eingehalten werden“, sagte er dem Deutschlandfunk.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Software 2008 grundsätzlich gebilligt, dem Gesetzgeber jedoch einige Vorgaben gemacht. Eine sogenannte „Online-Durchsuchung“ müsse eine klare gesetzliche Grundlage haben, dürfe nur bei der Abwehr einer konkreten Gefahr durchgeführt werden und müsse von einem Richter angeordnet werden. (ho)

Überwachung (Symbolbild): Bundestrojaner geht Online Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles