MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Dem Syrer habe eine unmenschliche Behandlung gedroht, weshalb es dem Kläger zum Zeitpunkt seiner Einreise 2014 „nicht zumutbar gewesen sei, in Ungarn ein Asylverfahren durchzuführen, weil er ein beachtliches Risiko gelaufen wäre, willkürlich inhaftiert zu werden, ohne sich hiergegen effektiv zur Wehr setzen zu können“, teilte das Gericht am Montag mit.
Geklagt hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Überstellung des Asylsuchenden nach Ungarn erreichen wollte. Die Unterbringungsbedingungen in ungarischen Gefängnissen seien zu der Zeit „in baulicher wie hygienischer Hinsicht sehr schlecht“ und die Gefängniswärter durch „besondere Härte und Brutalität geprägt“ gewesen, argumentierte das Gericht. Zuvor hatte der Syrer bereits vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Recht bekommen.
Deutschland könne sich deshalb nicht auf die sogenannten Dublin-Regeln berufen und sei verpflichtet, den Asylantrag in Deutschland zu prüfen. „Selbst wenn sich die Verhältnisse in Ungarn mittlerweile verbessert hätten, wäre dadurch die Zuständigkeit der Bundesrepublik nicht entfallen“, betonte das Gericht. (ls)