BERLIN. Deutschland hat im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 23.911 Übernahmeersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten gemäß dem sogenannten Dublin-Abkommen gestellt. Allerdings wurden laut Auskunft des Bundesinnenministeriums im selben Zeitraum nur 1.758 Personen aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten überstellt. Zielländer waren Italien (521), Polen (311), Ungarn (165), Spanien (143) und Frankreich (122).
Die Gesamtzahl der aus anderen EU- beziehungsweise Schengen-Staaten nach Deutschland überstellten Personen betrug im ersten Halbjahr 6.657. Die meisten von ihnen kamen aus Schweden (2.200), den Niederlanden (803), der Schweiz (961), Finnland (536) und Norwegen (520).
Deutschland übernimmt griechische Verfahren
Daß mehr Asylbewerber nach Deutschland überstellt werden als umgekehrt habe verschiedene Gründe, teilte eine Sprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. So übernehme etwa Deutschland die Bearbeitung der Asylverfahren auch jener Leute, die über Griechenland in das Dublin-Gebiet eingereist sind und in deren Fällen eigentlich Athen für das Asylverfahren zuständig wäre.
Hintergrund sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2011, laut denen die Dublin-Überstellungen nach Griechenland wegen der dortigen Zustände ausgesetzt wurden.
Reform des Dublin-Abkommens
Ein weiterer Grund für die geringe Zahl der tatsächlichen Überstellungen seien die zahlreichen Klagen von Asylbewerbern gegen die Dublin-Überstellungsbescheide des Bundesamts. „Wenn das zuständige Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid anordnet, kann der Betreffende bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens nicht überstellt werden, was durchaus mehrere Monate in Anspruch nehmen kann“, heißt es in der Mitteilung des BAMF.
In einzelnen Fällen komme es zur Aufhebung der Überstellungsbescheide durch die Verwaltungsgerichte. Ein zusätzliches Problem sei, daß die Asylbewerber, die überstellt werden sollen, nicht angetroffen werden, weil sie zum Beispiel untergetaucht sind. „Nach der aktuellen Rechtslage kann das dazu führen, daß nach Ablauf einer sechsmonatigen beziehungsweise im Fall des Untertauchens 18monatigen Frist die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens auf Deutschland übergeht.“
Die EU-Kommission arbeite jedoch mit deutscher Unterstützung daran, „das Dublin-System grundlegend zu reformieren, um die sekundäre Migration innerhalb der EU zu beschränken“, teilte die Nürnberger Behörde der JF mit. (vo)