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80.000 Betroffene: „Drittes Geschlecht“: Intersexuelle ziehen vor Verfassungsgericht

80.000 Betroffene: „Drittes Geschlecht“: Intersexuelle ziehen vor Verfassungsgericht

80.000 Betroffene: „Drittes Geschlecht“: Intersexuelle ziehen vor Verfassungsgericht

„Drittes Geschlecht“
„Drittes Geschlecht“
„Drittes Geschlecht“: Der Bundestag hatte 2018 die Einführung der Geschlechtskategorie „divers“ beschlossen Foto: dpa
80.000 Betroffene
 

„Drittes Geschlecht“: Intersexuelle ziehen vor Verfassungsgericht

Eine intersexuelle Kampagnengruppe hat angekündigt, am Freitag Verfassungsklage für die Einführung eines „dritten Geschlechts“ einzureichen. Als Intersexuelle werden Menschen bezeichnet, die genetisch, anatomisch oder hormonell nicht eindeutig weiblich oder männlich sind.
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KARLSRUHE. Eine intersexuelle Kampagnengruppe hat angekündigt, am Freitag Verfassungsklage für die Einführung eines „dritten Geschlechts“ einzureichen. Als Intersexuelle werden Menschen bezeichnet, die genetisch, anatomisch oder hormonell nicht eindeutig weiblich oder männlich sind. Das deutsche Recht sieht für die rund 80.000 Betroffenen keinen eigenen Geschlechtseintrag vor, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.

Eine Gruppe rund um die 26 Jahre alte Vanja aus Leipzig setzt sich für die Einführung eines dritten Geschlechts wie „inter“ oder „divers“ ein. Vanja ist 1989 als weiblich ins Geburtenregister eingetragen worden. Zuletzt war Vanja damit vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.

Seit 2013 ist es in Deutschland möglich, das Geschlecht eines Neugeborenen offen zu lassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Für Vanja sei eine Leerstelle allerdings nicht das Gleiche. Die Gruppe kündigte an, demonstrierend vom Bundesgerichtshof zum Verfassungsgericht zu ziehen. (ls)

„Drittes Geschlecht“: Der Bundestag hatte 2018 die Einführung der Geschlechtskategorie „divers“ beschlossen Foto: dpa
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