FRANKFURT/MAIN. BKA-Chef Holger Münch hat mehr Zugriff auf Inhalte sozialer Medien gefordert. „Es wäre klug, eine eindeutige Rechtsgrundlage auch zur Strafverfolgung zu schaffen“, sagte Münch am Mittwoch dem Hessischen Rundfunk. Angesichts der zunehmenden Verschlüsselung der Inhalte auf mobilen Geräten benötigten Ermittler zudem eine Software, um diese entschlüsseln zu können.
Überdies sollten Anbieter von Nachrichtendiensten und Internetforen zur Auskunft verpflichtet werden. Ermittler müßten bei der Terrorbekämpfung wissen, wer Online-Dienste für kriminelle Zwecke nutze. „Wir brauchen eine klare Rechtsgrundlage, daß Anbieter in Deutschland Auskünfte erteilen können, zum Beispiel, wer sich hinter einem Pseudonym verbirgt“, unterstrich Münch.
Terroristen kommunizieren übers Internet
Die Ermittler müßten aufholen, da Online-Angebote wie Chats und Nachrichtendienste bei der Planung und Ausführung von Terrorakten zunehmend an Bedeutung erlangten. Verdächtige tauschten sich über Foren und Nachrichtendienste Informationen konspirativ aus.
Dabei handele es sich etwa um Anleitungen, wie man nach Syrien gelange oder wo es Unterstützung gebe. Bei den islamistischen Terroranschlägen von Ansbach und Würzburg hätten die Täter via Onlinedienste Kontakte zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ geknüpft. Das Rechte müsse den neuen Freiheiten im Internet angepaßt werden. „Freiheit im Netz, Freiheit der Kommunikation darf keine Strafverfolgungsfreiheit sein“, bekräftigte Münch. (ls)