DRESDEN. Die sächsische AfD hat die Landesregierung aufgefordert, ausländische Bankkonten von Asylbewerbern zu überprüfen. „Deutschland muß endlich Auslandsvermögen von Asylbewerbern für ihre Versorgung heranziehen“, forderte der Landtagsabgeordnete Carsten Hütter. „Wer 10.000 Euro an Schleuser zahlt und mit neuestem Smartphone und Markenkleidung einwandert, steht natürlich im Verdacht, seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst bezahlen zu können.“
Hintergrund ist eine Kleine Anfrage Hütters im Sächsischen Landtag zum Thema „Wirtschaftliche Situation von Asylbewerbern“. Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor, daß ihr keine Informationen vorliegen, welche Bargeldbeträge im Jahr 2015 und im ersten Quartal 2016 von Asylbewerbern abgegeben oder ihnen abgenommen wurden. Auch auf die Frage, ob persönliche Wertgegenstände abgegeben oder abgenommen worden seien, konnte die Landesregierung keine Antwort geben.
Keine staatliche Unterstützung bei eigenem Vermögen
Einwanderer im Asylverfahren und anerkannte Asylbewerber bekommen wie deutsche Leistungsbezieher keine staatliche Unterstützung, wenn sie über eigenes Vermögen verfügen. Die Einwanderer können auf ihre Konten im Ausland zugreifen. Dieses Vermögen werde aber nicht überprüft, monierte Hütter. Dies sei „eine skandalöse Ungleichbehandlung zwischen deutschen und ausländischen Leistungsbeziehern“. Denn Konten von Hartz-4-Beziehern würden akribisch geprüft und ihre Wohnungen inspiziert werden.
Der soziale Frieden in Deutschland sei durch die „massenhafte Einwanderung von unqualifizierten Migranten“ gefährdet, warnte Hütter. Zudem würde ein großer Teil von ihnen keine Arbeit finden. „Wenn diese Migranten nun auch noch mit Steuergeldern alimentiert werden, obwohl sie über Vermögen verfügen, gerät das soziale System endgültig in Schieflage.“ (ls)