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Gesinnungs-Tüv: AfD empört über Kündigungsdrohung der Arbeiterwohlfahrt

Gesinnungs-Tüv: AfD empört über Kündigungsdrohung der Arbeiterwohlfahrt

Gesinnungs-Tüv: AfD empört über Kündigungsdrohung der Arbeiterwohlfahrt

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Awo-Logo: Mitarbeiter zum Gespräch genötigt Foto: dpa
Gesinnungs-Tüv
 

AfD empört über Kündigungsdrohung der Arbeiterwohlfahrt

Die Arbeiterwohlfahrt hat AfD-Mitgliedern mit Kündigung gedroht. Die Partei zeigte sich entsetzt über die Ankündigung. Sachsen-Anhalts Landeschef André Poggenburg warf dem Verband eine „Bedrohung politisch Andersdenkender“ vor. Die AfD-Sachsen forderte den Verfassungsschutz auf, die Organisation zu beobachten.
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MAGDEBURG. Die AfD hat empört auf die Drohung der Arbeiterwohlfahrt (Awo), AfD-Mitglieder zu entlassen, reagiert. Sachsen-Anhalts AfD-Landeschef André Poggenburg warf dem Verband eine „Bedrohung politisch Andersdenkender“ vor.

„Besonders fantastisch wirkt die Tatsache, daß die Awo einerseits unsere demokratischen Werte durch die AfD bedroht sieht, dem dann aber dadurch begegnen will, daß sie Mitglieder einer demokratisch gewählten Partei feuern möchte. Besser und undemokratischer hätte sich die Führung der Awo nicht selbst entlarven können“, kritisierte Poggenburg.

Mitarbeiter brauchen Gesinnungs-Tüv

Die Organisation hatte bereits im Juni ein Positionspapier zur AfD veröffentlicht, in dem sie AfD-Mitgliedern mit Kündigung droht. „Die AWO wird dieser Partei aktiv entgegentreten und ihr Gedankengut bekämpfen“, heißt es in dem Beschluß. AfD-Mitglieder müßten in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihre politische Meinung geben.

Die Vereinbarkeit einer Beschäftigung und einer Mitgliedschaft bei der AWO mit einer Mitgliedschaft bei der Partei Alternative für Deutschland (AfD) wird im Einzelfall entschieden. Grundlage für die Einschätzung muß das persönliche Gespräch und der jeweilige Einsatzort sein.

„Wir bespitzeln unsere Mitarbeiter nicht. Aber wenn wir erfahren, daß sie Mitglieder oder Sympathisanten der AfD sind, hinterfragen wir das in einem persönlichen Gespräch“, rechtfertigte eine Awo-Sprecherin das Vorgehen der Organisation.

AfD-Sachsen fordert einschreiten des Verfassungsschutzes

In den vergangenen Tagen hatten die Awo-Landesverbände in Sachsen und Sachsen-Anhalt ihre Kritik an der AfD verschärft. „Führende Personen aus dem Kreis der AfD machen wiederholt mit völkischen, rassistischen und menschenverachtenden Parolen in der Öffentlichkeit Stimmung gegen schutzsuchende Menschen und auch gegen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik mit Migrationshintergrund“, empörte sich der Landesvorstand Sachsen-Anhalt.

Die sächsische AfD forderte daraufhin, die Awo vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. „Die Nichtbeschäftigungs- beziehungsweise Kündigungsdrohung gegen AfD- Mitglieder verstößt eindeutig gegen Artikel 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf“, sagte Generalsekretär Uwe Wurlitzer. „Wenn jetzt eine karitative Organisation Menschen ausgrenzen will, die sich in einer demokratischen Partei engagieren und daneben als Steuerzahler die AWO unterstützen, erinnert das an die schlimmsten Zeiten der deutschen Geschichte.“

Auch von Arbeitsrechtlern kam Kritik. „Ich habe schwere Bedenken, daß Sie jemandem kündigen können, weil er Mitglied einer demokratisch gewählten Partei ist“, sagte der langjährige Rechtswissenschaftler an der Martin-Luther-Universität in Halle, Rainer Wilde, der Mitteldeutschen Zeitung. „Ich sehe da keine Möglichkeit. Zumal die Rechtsprechung in jüngster Vergangenheit eher arbeitnehmerfreundlich ist.“ (ho)

Awo-Logo: Mitarbeiter zum Gespräch genötigt Foto: dpa
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