HANNOVER. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy wird nach einem einstimmigen Urteil des Schiedsgerichtes Hannover nicht aus der Partei ausgeschlossen. Das Gremium sah mit Blick auf die Kinderporno-Affäre des Politikers keine ausreichende Grundlage für einen Entzug der SPD-Mitgliedschaft. Edathys Handlungen hätten sich „allein in der Privatsphäre abgespielt“, berichtet die Kommission nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Demnach sei der Partei kein „schwerer Schaden“ entstanden.
Fahimi erwägt Berufung
Das Schiedsgericht sah Edathys Besitz von kinderpornographischen Videos und Bildern als erwiesen an. Deshalb muß er laut Schiedsgericht seine Zugehörigkeit zur SPD drei Jahre ruhen lassen. Auf seinem Facebook-Profil kündigte der ehemalige Vorsitzende des Innenausschusses in der Zwischenzeit an, eventuell die Bundesschiedskommission anzurufen. Ferner drohte er allen mit Verleumdungsklage, die behaupten, er habe sich im Besitz von „kinderpornographischen Fotos und Videos“ befunden.
Zuvor hatte Edathy in dem sozialen Netzwerk gewettet, „daß er am Ende des laufenden SPD-Parteiordnungsverfahrens nicht aus der SPD ausgeschlossen wird“. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi kündigte an, nach Prüfung des Urteils eventuell in Berufung zu gehen.
CDU Niedersachsen: SPD mitverantwortlich für das Scheitern
Der Generalsekretär der niedersächsischen CDU, Ulf Thiele, sieht die niedersächsische SPD in Mitverantwortung für das „Scheitern des Parteigerichtsverfahrens“. Ministerpräsident Stefan Weil (SPD) habe sich einen „schlanken Fuß“ gemacht und den Antrag der Bundes-SPD gegen Edathy an das örtliche Schiedsgericht „nicht aktiv unterstützt“.
Das sogenannte Parteiordnungsverfahren war Anfang 2014 von der SPD-Bundesspitze initiiert worden. Diese war der Ansicht, Edathy habe mit Beschaffung und Konsum kinderpornographischen Materials gegen das Selbstverständnis der Partei verstoßen.
Gerichtsverfahren gegen Edathy eingestellt
Mitte Juli 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Hannover Edathy wegen des Besitzes von kinderpornographischen Fotos und Videos beim Landgericht Verden angeklagt. Das anschließende Gerichtsverfahren wurde wegen der geringen Schwere der Schuld gegen eine Zahlung von 5.000 Euro eingestellt.
Edathy war nach Ansicht von Experten über die Hausdurchsuchung, bei der die Beweismittel sichergestellt wurden, vorzeitig informiert worden: In Edathys Büros und Wohnungen wurde neben zerstörten Festplatten und Rechnern nur ein einziger funktionstüchtiger Computer gefunden. (cop)