LÜNEBURG. Die Stadt Lüneburg ist endgültig damit gescheitert, eine Villa in Privatbesitz für Asylbewerber zu beschlagnahmen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht untersagte der Stadt die Enteignung mit der Begründung, die Aufgabe der sozialen Fürsorge könne nicht einfach auf Privatpersonen „abgewälzt werden“.
Die Ausführungen der Stadt ließen zudem nicht erkennen, „daß die Möglichkeiten zur Beschaffung privater Unterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen auf freiwilliger Basis ausgeschöpft“ seien, heißt es im Urteil der Kammer. Bevor Privateigentum beschlagnahmt werden könne, müsse die Stadt alle anderen Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern nutzen.
50 Asylbewerber sollten in das Gebäude
Selbst für den Fall „der Erschöpfung sämtlicher Kapazitäten“ sei nicht ersichtlich, daß Lüneburg „nicht kurzfristig anderweitige eigene Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung herrichten könnte“. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Die Stadt ist damit auch in letzter Instanz mit ihrem Enteignungsbegehren gescheitert. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht die Forderung abgeschmettert.
Konkret geht es um eine alte Villa, die mehrere Jahre als Kinderheim genutzt wurde und zuletzt leer stand. Der Eigentümer will das Gebäude abreißen, um dort neue Wohnungen zu bauen. Dies wollte ihm die Stadtverwaltung untersagen und in dem Objekt bis zu 50 Asylsuchende unterbringen.
Bürgermeister empört
Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) zeigte sich empört über das Urteil: „Das Verwaltungsgericht hat offenbar noch wenig Vorstellung von den kommunalen Realitäten in diesen Tagen. Wir können doch nicht ernsthaft den Abriß dieses großen, leerstehenden Gebäudes tatenlos zulassen.“ Die Entscheidung sei ihm deswegen völlig „unverständlich“.
Derzeit leben 575 Asylbewerber in der Hansestadt. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien (235), Afghanistan (97), Irak (71), Albanien (28) und Serbien (21). Die Verwaltung hat die Bürger aufgerufen, freiwillig Wohnraum zur Verfügung zu stellen. „Die Hansestadt kann Miete, Kaution, Betriebs- und Heizkosten direkt überweisen“, heißt es auf deren Internetseite.
Die finanziellen Obergrenzen liegen demnach bei:
- 1 Person: bis zu 50 qm und 393,80 Euro
- 2 Personen: bis zu 60 qm und 478,50 Euro
- 3 Personen: bis zu 75 qm und 568,70 Euro
- 4 Personen: bis zu 85 qm und 660 Euro
- 5 Personen: bis zu 95 qm und 756,80 Euro
- für jede weitere Person werden 10 qm und 91,30 Euro addiert.
(ho)