CELLE. Das Oberlandesgericht Celle hat am Montag zwei Islamisten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Gegen Ayoub B. und Ebrahim H.B. wurden Freiheitsstrafen von vier beziehungsweise drei Jahren verhängt.
Beide hatten sich zwischen Juni 2014 und August 2014 der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ in Syrien angeschlossen. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.
Mitglieder der Wolfsburger Terrorzelle
Ayoub B. hatte nach Ansicht der Richter beim IS eine Ausbildung an der Waffe durchlaufen. Dadurch habe er die Terrormiliz „ebenso unterstützt, wie unter anderem durch die Teilnahme an einer Propagandaveranstaltung und Werbung“. Zudem habe er dabei geholfen zwei Syrer an die sogenannten „IS-Polizei“ auszuliefern. Ende Juli nahm er an einem Gefecht zwischen IS-Truppen und der irakische Armee teil.
Ebrahim H.B hatte sich als Selbstmordattentäter für den IS zur Verfügung gestellt, war jedoch von der irakische Armee gestoppt worden. Auch er habe Werbung für die Gruppierung gemacht „und ein Bild von sich in Kampfmontur im Internet veröffentlicht“, teilte das Gericht mit. Insgesamt wurden während der 25 Verhandlungstage drei Sachverständige sowie 37 Zeugen vernommen. Strafmildernd wirkte sich aus, daß die Angeklagten geständig waren und Informationen über den IS weitergaben.
Beide gehörten zu einer Wolfsburger Terrorzelle, die Dutzende junge Männer radikalisierte und als Kämpfer in den Irak und Syrien schickte. (ho)