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„Fehlende Rechtsstaatlichkeit“: Flüchtlingsamt weist Vorwürfe des Personalrates zurück

„Fehlende Rechtsstaatlichkeit“: Flüchtlingsamt weist Vorwürfe des Personalrates zurück

„Fehlende Rechtsstaatlichkeit“: Flüchtlingsamt weist Vorwürfe des Personalrates zurück

BAMF
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Foto: picture alliance/dpa
„Fehlende Rechtsstaatlichkeit“
 

Flüchtlingsamt weist Vorwürfe des Personalrates zurück

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich gegen die Kritik am Umgang mit den Asylverfahren gewehrt. „Den Vorwurf, daß wir die Rechtsstaatlichkeit nicht beachten, müssen wir klar zurückweisen.“ Der Personalrat der Behörde hatte zuvor kritisiert, daß kaum noch geprüft werde, woher Asylsuchende überhaupt kommen.
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NÜRNBERG. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich gegen die Kritik am Umgang mit den Asylverfahren gewehrt. „Den Vorwurf, daß wir die Rechtsstaatlichkeit nicht beachten, müssen wir klar zurückweisen“, machte der Sprecher des BAMF, Mehmet Ata, am Donnerstagabend im Bayerischen Rundfunk deutlich.

Der Personalrat hatte in einem offenen Brief an Behördenleiter Frank-Jürgen Weise am Mittwoch scharfe Kritik an den Asylverfahren des Amtes geäußert und die Rückkehr zu einer geordneten Praxis gefordert. Die Antragsbearbeitung weise „systemische Mängel“ auf, die ein rechtsstaatliches Verfahren bei der Prüfung der Asylanträge nicht mehr gewährleiste.

Kritik an unqualifizierten Entscheidern

Kritik war vor allem an der „Schnellschuß-Qualifizierung“ von Asyl-Entscheidern laut geworden. Aufgrund des Personalmangels waren in den vergangenen Wochen zahlreiche neue Stellen bei der Antragsentscheidung geschaffen worden. Diese Stellen würden jedoch zum Teil mit Praktikanten besetzt, die nach einer Einarbeitungszeit von drei bis acht Tagen zu Entscheidern qualifiziert würden. Der gesetzliche Auftrag nach einer fundierten Prüfung sei somit nicht mehr einzuhalten, hieß es in dem Schreiben.

Auch die Identitätsprüfung der Asylbewerber weise gravierende Mängel auf. Das BAMF hatte Anfang Oktober im NDR angegeben, die Prüfung werde mit Hilfe von vereidigten Dolmetschern vorgenommen. Durch eine Textanalyse könne festgestellt werden, aus welchem Land ein arabischsprechender Asylbewerber stamme. Da Asylanträge von Syrern fast ausnahmslos anerkannt werden, findet auf dem Schwarzmarkt ein reger Handel mit Reisedokumenten des Bürgerkriegslandes statt.

Tatsächlich werde die Nationalität jedoch nicht überprüft, hieß es in dem Schreiben. Bei der Entscheidung über die Herkunft der Antragsteller würden laut den Beschäftigten lediglich die Angaben unvereidigter Dolmetscher übernommen. (fl)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Foto: picture alliance/dpa
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