BERLIN. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat eine geplante Demonstration der AfD in Berlin scharf kritisiert. „Die rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden“, sagte die CDU-Politikerin. Die AfD unterstütze damit „Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben“.
Veröffentlicht wurden diese Äußerungen in einer Pressemitteilung auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Damit könnte die Ministerin gegen einen Beschluß des Verfassungsgerichtes zur Neutralitätspflicht von Mitgliedern der Bundesregierung verstoßen haben.
Verfassungsgericht: Keine Behördenmittel erlaubt
In einem Ende 2014 veröffentlichten Beschluß der Karlsruher Richter heißt es: „Soweit der Inhaber eines Regierungsamtes am politischen Meinungskampf teilnimmt, muß sichergestellt sein, daß ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt.“
Mit Blick auf das Neutralitätsgebot der Minister heißt es in dem Urteil weiter: „Damit unvereinbar ist jede parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen als solchen zugunsten oder zu Lasten einzelner oder aller am politischen Wettbewerb beteiligten Parteien.“
Bildungsministerium sieht kein Problem
Auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT teilte eine Sprecherin des Bildungsministeriums mit, die Pressemitteilung Wankas auf der Internetseite der Behörde stünde im Einklang mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes. „Es handelt sich um eine offizielle Position der Ministerin.“
Die AfD war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (ho)