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Ermittlungen gegen SPD-Politiker: SPD-Führung wußte seit Monaten von Verdacht gegen Edathy

Ermittlungen gegen SPD-Politiker: SPD-Führung wußte seit Monaten von Verdacht gegen Edathy

Ermittlungen gegen SPD-Politiker: SPD-Führung wußte seit Monaten von Verdacht gegen Edathy

Thomas Oppermann
Thomas Oppermann
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann: Wurde Edathy gewarnt? Foto: picture alliance/dpa
Ermittlungen gegen SPD-Politiker
 

SPD-Führung wußte seit Monaten von Verdacht gegen Edathy

Am Montag durchsuchten Polizei und Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) die Wohnung des SPD-Politikers Sebastian Edathy. Der Verdacht: Besitz kinderpornographischen Materials. Wenige Tage zuvor hatte Edathy sein Bundestagsmandat niedergelegt. Die SPD-Führung war seit Monaten informiert.
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HANNOVER. Am Montag durchsuchten Polizei und Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) die Wohnung des SPD-Politikers Sebastian Edathy. Der Verdacht: Besitz kinderpornographischen Materials. Wenige Tage zuvor hatte Edathy sein Bundestagsmandat niedergelegt. Die SPD-Führung war seit Monaten informiert.

Wurde Edathy im Vorfeld über die Hausdurchsuchungen informiert?

Am Montag durchsuchten Beamte des LKA Wohnung und Büros des SPD-Politikers. Dort beschlagnahmten sie unter anderem zahlreiche Computer. Wie die Bild-Zeitung nun berichtet, sollen Festplatten zuvor gelöscht, manipuliert oder ganz ausgebaut worden sein. Dies legt nahe, Edathy wäre von den Durchsuchungen vorab informiert gewesen und hätte eventuell vorhandenes belastendes Material beseitigen können. Zudem gibt es Gerüchte, mehrere SPD-Politiker seien seit längerem über die Ermittlungen informiert gewesen.

Klar ist auch, die SPD-Führung war bereits seit Oktober 2013 vom damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) darüber informiert, das „im Rahmen von Ermittlungen im  Ausland der Name von Sebastian Edathy aufgetaucht sei“, wie SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann am Donnerstag mitteilte. Nach eigenen Angaben habe Oppermann dies Edathy jedoch nicht mitgeteilt.

Ein Komplott der Geheimdienste?

Viele Anhänger des SPD-Politikers wittern hinter den Vorwürfen eine Verschwörung der Geheimdienste. Auf seiner Facebook-Seite heißt von Sympathisanten dort unter anderem: „Ich vermute, daß ein Dritter seine Hände im Spiel hat.“ Ein anderer schreibt: „Vielleicht möchte man einen unbequemen Politiker loswerden. Und die Marionetten ermitteln. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

Edathy war im vergangenen Jahr Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag und hatte dabei Polizei und Geheimdiensten schwere Fehler bei den Ermittlungen vorgeworfen. Dennoch deutet im Moment nichts auf eine Intrige hin. Nach Informationen des Spiegel tauchten Edathys Daten bei den Ermittlungen kanadischer Behörden gegen einen Kinderporno-Ring auf. Die Kanadier allerdings dürften kein Interesse an einem deutschen Bundestagsabgeordneten haben. Zudem kommen die Vorwürfe zu einer Zeit auf, in denen die Arbeit des Bundestags-Gremiums längst abgeschlossen ist.

Warum der Rückzug aus dem Bundestag?

Am vergangenen Freitag veröffentlichte Edathy auf seiner Facebook-Seite eine kurze Mitteilung, in der es heißt: „Ich habe mich aus gesundheitlichen Gründen dazu entschieden, mein Bundestagsmandat niederzulegen.“ Nur zwei Tage später kommt es zu den Hausdurchsuchungen. Wäre der Politiker zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied des Bundestags gewesen, hätte zuvor seine Immunität aufgehoben werden müssen. Dennoch bleibt die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Rücktritt und den Durchsuchungen gab.

Wieso war ein Lokalreporter während der Durchsuchung vor Ort?

Anhänger Edathys nehmen die Tatsache, daß ein Reporter der Nienburger Lokalzeitung die Harke vor Ort war, als Beweis für eine Intrige gegen den SPD-Politiker. Der Journalist, so der Verdacht, sei im Vorfeld darüber informiert worden. Gegenüber dem NDR sagte der Reporter, er habe einen Tip aus der Nachbarschaft über die Durchsuchung bekommen. Überprüfen läßt sich das nicht. Es spricht allerdings einiges für die Version.

Wer Edathy wirklich hätte schaden wollen, hätte sicher nicht nur ein vergleichsweise kleines Lokalblatt (Auflage: 20.000) über die Durchsuchung informiert. Es ist die Aufgabe von Lokaljournalisten, immer bestens über alles vor Ort informiert zu sein. Zudem hat Nienburg nur etwa 30.000 Einwohner. Ein so großes Polizeiaufgebot bleibt in einer Kleinstadt nur selten unbemerkt.

Was wird Edathy wirklich vorgeworfen?

Als erstes berichtete die Harke über den Verdacht des Besitzes von Kinderpornos. Sie stütze sich dabei auf den Zuständigkeitsbereich der zuständigen Staatsanwältin (Sexualstrafen) und der beteiligten Beamten (Experten für Kinderpornographie). Die Staatsanwaltschaft gibt keine Auskunft, weswegen sie ermittelt.

Wie mehrere Zeitungen berichten, soll Edathy kein klassisches Kinderpornomaterial besessen haben. Vielmehr geht es um den Besitz sogenannter „Posing-Videos“. Auf denen sind nackte Kinder zu sehen allerdings keine sexuellen Handlungen. Der NDR berichtete deswegen aus Ermittlerkreisen, es gehe nur um einen „minderschweren Fall“. Möglich ist auch, daß es sich um nichtstrafbare Bilder handelt. Bezahlt haben soll er das Material mit seiner Kreditkarte.

Wo befindet sich Edathy derzeit?

Selbst enge Parteifreunde wissen nicht, wo sich Edathy derzeit aufhält. Bei den Durchsuchungen wurde der 44jährige nicht angetroffen. Laut mehreren Berichten soll er sich im europäischen Ausland, vielleicht Dänemark, aufhalten.

Was sagt Edathy zu den Vorwürfen?

Auf seiner Facebook-Seite schrieb er am Dienstag: „Die öffentliche Behauptung, ich befände mich im Besitz kinderpornografischer Schriften bzw. hätte mir diese verschafft, ist unwahr. – Die Tatsache, daß bei einer nur auf Mutmaßungen beruhenden gestrigen Hausdurchsuchung in meiner Privatwohnung die Lokalpresse zugegen war, nehme ich zum Anlaß, Strafanzeige zu erstatten. – Ich gehe davon aus, daß die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. – Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor.“

Wie geht es jetzt weiter?

Die Staatsanwaltschaft wurde erst tätig, weil ein „begründeter Anfangsverdacht“ bestand. Sollte es sich bei dem Material um strafrechtlich irrelevante Bilder handeln, würde das Verfahren eingestellt. Derzeit werten die Ermittler die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Bilder aus. Sollte es sich dabei doch um justitiable droht dem Politiker bei einem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe oder eine Geldbuße.

In Paragraph 184b des Strafgesetzbuches heißt es: „Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (ho)

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann: Wurde Edathy gewarnt? Foto: picture alliance/dpa
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