BERLIN. Die Fraktionsspitzen der Koalition haben sich auf eine Erhöhung der Abgeordnetendiäten verständigt. In zwei Schritten sollen die monatlichen Bezüge von derzeit 8.252 Euro um jeweils 415 Euro aufgestockt werden. Die erste Erhöhung ist für Juli 2014, die zweite für Januar 2015 geplant. Ein einfacher Abgeordneter bekäme dann 9.082 Euro, was einer Anhebung der derzeitigen Bezüge um 10,1 Prozent entspricht und damit auf dem Niveau des Gehalts eines Bundesrichters am Bundesgerichtshof liegt, rechnete die Welt vor.
Neben diesem Grundbezug ist ein Zuschlag für Ausschußvorsitzende vorgesehen. Diese können sich über ein Plus von fünfzehn Prozent freuen. Neu ist eine Koppelung der Diäten an einen Inflationsausgleich. Ab Juli 2016 sollen die Bezüge an die durchschnittliche Verdienstentwicklung der Bruttolöhne in Deutschland angepaßt werden. Damit erhöhen sich künftig Diäten automatisch, ein eigener Beschluß wäre nicht mehr nötig.
Leichte Einsparungen sind in der Altersvorhersorge der Abgeordneten geplant. Das Pensionsalter soll von derzeit 57 Jahre auf 63 Jahre erhöht werden. Auch der Höchstsatz von 67,5 Prozent der Diäten soll um 2,5 Prozent auf 65 Prozent verringert werden. Zudem haben Abgeordnete erst nach 27 Jahren Zugehörigkeit zum Parlament Anspruch auf den Höchstsatz. Bisher reichten 18 Jahre.
Die letzte Diätenerhöhung gab es für die Abgeordneten zum 1. Januar 2013. Erst Ende Januar war bekanntgeworden, daß auch die Bundestagsfraktionen mehr Geld erhalten sollen. (FA)