LUXEMBURG. Arbeitssuchende EU-Ausländer haben in Deutschland kein Recht auf Hartz-IV-Leistungen. Dies geht aus dem Schlußantrag von EU-Generalanwalt Melchior Wathelet in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof hervor.
Geklagt hatte eine ungelernte arbeitslose Rumänin, die seit Jahren in Deutschland lebt, ohne jemals einer Arbeit nachgegangen zu sein. Vom Jobcenter Leipzig fordert die Frau vor dem Gerichtshof derzeit die Auszahlung von Hartz-IV-Leistungen. Die Behörde hatte dies abgelehnt.
Neue Belastungen der Sozialsysteme
Gesetze, die eine Einwanderung in die Sozialsysteme verhindern sollen, stehen nach Ansicht von Wathelet in Einklang mit dem Willen des Unionsgesetzgebers. „Sie Erlauben es mit anderen Worten, Mißbräuche und eine gewisse Form von ‘Sozialtourismus’ zu verhindern.“
Die Richter sind an die Empfehlungen der Generalanwälte nicht gebunden, folgen allerdings in den meisten Fällen ihren Anträgen. Sollte der Gerichtshof dennoch entscheiden, daß arbeitssuchenden EU-Ausländern Hartz-IV in Deutschland zusteht, kämen auf die deutschen Steuerzahler neue Milliardenbelastungen und eine weitere Einwanderung in die Sozialsysteme zu. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.
Insgesamt erhalten nicht erwerbsfähige und arbeitslose EU-Ausländer nach Angaben des Focus rund 2,8 Milliarden Euro im Jahr von der Bundesrepublik an Hilfen. Zuletzt hatte die Tatsache für Aufsehen gesorgt, daß ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld erhalten. (ho)