KARLSRUHE. Bundespräsident Joachim Gauck darf Anhänger der NPD auch weiterhin als „Spinner“ bezeichnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Demnach habe Gauck mit seiner Äußerung nicht gegen das Neutralitätsgebot des Bundespräsidenten verstoßen und die NPD im Wahlkampf auch nicht benachteiligt.
Personen und Parteien, die „unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus, rechtsradikale, nationalistische und antidemokratische“ Überzeugungen hätten, dürfen vom Staatsoberhaupt auch weiter als „Spinner“ bezeichnet werden, da sie „ihre Ideologie vergeblich durchzusetzen hofften“, teilten die Richter mit.
Gauck rief zu Demonstrationen auf / Linksextremisten attackierten Polizisten
Grundsätzlich entscheide ein Bundespräsident selbst, wie er seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben erfülle. Zudem sei er befugt, „zum politischen Meinungskampf“ aufzurufen.
Die NPD hatte vor dem Verfassungsgericht geklagt, weil Gauck wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2013 vor hunderten Schülern in Berlin Kreuzberg mit Blick auf NPD-Demonstrationen gegen ein Asylbewerberheim gesagt hatte: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen.“ Während linker Gegenproteste waren immer wieder Polizisten angegriffen und verletzt worden. Gauck betonte in einem Schreiben an das Gericht, er habe selbstverständlich nicht zu Gewalt aufrufen wollen. (ho)
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