BERLIN. Die SPD hat sich mit den Unionsparteien auf eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Verhandlungsteilnehmer. Lediglich Detailfragen wie die Speicherdauer von Internet- und Telefonverbindungen müssen noch geklärt werden. So seien Zeitspannen von drei und vier Monaten im Gespräch.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe 2010 waren bis dahin gültige Vorschriften zur Speicherung von Kommunikationsdaten für grundgesetzwidrig erklärt worden. Die vorbeugende Aufzeichnung von Daten, die eine nachträgliche Erstellung von Täterprofilen erleichtern können, stelle einen unzulässigen Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis dar, urteilten die Richter damals.
Mit Druck aus Brüssel begründet
Insbesondere am Widerstand des damaligen Koalitionspartners, der FDP, scheiterte bisher eine Neufassung der Vorratsdatenspeicherung. Auch jetzt zeigte sich die geschäftsführende Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), von den Plänen verärgert. Gegenüber der Rheinischen Post forderte sie eine öffentliche Debatte: „Es kann nicht sein, daß Union und SPD jetzt einfach wieder zur Tagesordnung übergehen und die Vorratsdatenspeicherung beschließen.“
Begründet wird die Notwendigkeit für eine Vorratsdatenspeicherung nicht zuletzt mit Druck aus Brüssel. Die Bundesrepublik sei eines der wenigen Länder, die noch nicht die Vorgaben der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt hätten, klagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gegenüber der Rheinischen Post. „Die Frage muß eine neue Koalition schnell beantworten.“ Sollte sich Deutschland weigern, drohen empfindliche Strafzahlungen. (FA)