BREMEN. Die vom Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Martin Korol (SPD) geäußerte Kritik an der Zuwanderung von Zigeunern nach Deutschland fällt unter die Meinungsfreiheit. Die Staatsanwaltschaft Bremen lehnte Ermittlungen gegen den Sozialdemokraten ab. Es habe kein „strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ gegeben, teilte die Behörde mit.
Korol war Anfang April aus der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft ausgeschlossen worden, nachdem er auf seiner Homepage über den Zuzug von Zigeunern unter anderem geschrieben hatte, diese lebten „sozial und intellektuell noch im Mittelalter“. Kinder würden statt in die Schule zum Anschaffen geschickt und Männer würden ihren Frauen mitunter „die Zähne ausschlagen“, sich selbst aber Stahlzähne gönnen.
Parteiausschlußverfahren eingeleitet
Der Abgeordnete, gegen den auch ein Parteiausschlußverfahren läuft, hatte zudem die Position seiner Partei zur Frauenquote kritisiert und den „Wahn der sogenannten ‘Selbstverwirklichung der Frau’“ sowie den „Krippenwahn“ beklagt. Auch mit dem „Massenmord der Abtreibungen“ zeigte sich der gläubige Katholik nicht einverstanden.
Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT hatte Korol seinen Ausschluß aus der Fraktion kritisiert: „Es gibt bestimmte Vorwürfe, mit denen man jemanden erledigen kann: Rassist, Frauenfeind, parteischädigendes Verhalten. Ich stelle für mich fest, daß ich weder ein Rassist bin, noch ein Frauenfeind, noch meiner Partei geschadet habe.“ (ho)