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Verfahren eingeleitet: Ehegattennachzug: EU gegen Deutschtests

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Verfahren eingeleitet
 

Ehegattennachzug: EU gegen Deutschtests

Die EU-Kommission hat sich gegen Deutschtests für einwanderungswillige ausländische Ehegatten ausgesprochen und deswegen ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Sprachprüfungen verstoßen nach Ansicht der Brüsseler Behörde gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung.
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Zuwanderer nach dem Deutschtest: Eu-Kommission leitet Verfahren ein Foto: picture alliance/dpa

BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat sich gegen Deutschtests für einwanderungswillige ausländische Ehegatten ausgesprochen und deswegen ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Sprachprüfungen verstoßen nach Ansicht der Brüsseler Behörde gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung.

Die Kommission hat die Bundesregierung deswegen aufgefordert, Stellung zu beziehen. Generell verstießen jedoch Tests, die bei schlechten Ergebnissen zu einer Verweigerung der Einreise führten, gegen die Gesetze der Europäischen Union. Die Bundesregierung beruft sich ihrerseits ebenfalls auf eine EU-Richtlinie, wonach bei der Einwanderung Integrationsmaßnahmen verlangt werden können.

Türken fallen besonders häufig durch

Derzeit müssen vor allem Personen aus Entwicklungsländern sowie aus Rußland, dem Kosovo und der Türkei nachweisen, daß sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache beherrschen. EU-Bürger sind nicht von der Regelung betroffen. Besonders hoch sind die Mißerfolgsquoten bei Zuwanderern aus Bangladesch (54 Prozent) und der Türkei (53 Prozent).

Öffentlich wurde das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland durch eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Die integrationspolitische Sprecherin der Partei, Sevim Dagdalen, forderte, die Deutschtests abzuschaffen. „Hinter diesen Zahlen steckt unermeßliches Leid derer, die trotz aller Bemühungen an den Sprachforderungen scheitern und von den Menschen getrennt werden, die sie lieben.“ (ho)

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