Anzeige
Anzeige

SPD-Initiative: Bundestag stimmt gegen NPD-Verbotsantrag

SPD-Initiative: Bundestag stimmt gegen NPD-Verbotsantrag

SPD-Initiative: Bundestag stimmt gegen NPD-Verbotsantrag

277308_web_R_by_Lothar_Wandtner_pixelio.de
277308_web_R_by_Lothar_Wandtner_pixelio.de
SPD-Initiative
 

Bundestag stimmt gegen NPD-Verbotsantrag

Der Bundestag wird keinen eigenen Antrag auf ein neues NPD-Verbotsverfahren stellen. Ein entsprechendes Vorhaben der SPD wurde am Donnerstag mit 326 zu 211 Stimmen abgelehnt. 40 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.
Anzeige

Cato, Palmer, Exklusiv

277308_web_R_by_Lothar_Wandtner_pixelio.de
Bundestagskuppel: Kein Antrag zum NPD-Verbot Foto: Lothar Wandtner/www.pixelio.de

BERLIN. Der Bundestag wird keinen eigenen Antrag auf ein neues NPD-Verbotsverfahren stellen. Ein entsprechendes Vorhaben der SPD wurde am Donnerstag mit 326 zu 211 Stimmen abgelehnt. 40 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Nachdem bereits die Bundesregierung keinen Antrag vor dem Verfassungsgericht zum Verbot gestellt hatte, wird dieser nun lediglich vom Bundesrat getragen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, hatte während der Debatte gewarnt, die NPD sei antidemokratisch, antisemitisch, ausländerfeindlich und zum Teil auch gewaltbereit, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. „Gegen ihre Feinde dürfen sich Demokraten nicht neutral verhalten.

„Die NPD ist eine sterbende Partei“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle kündigte bereits im Vorfeld der Bundestagssitzung an, die Liberalen würden mit großer Mehrheit gegen einen entsprechenden Beschluß stimmen. Auch die Grünen enthielten sich mehrheitlich.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte, bei der NPD habe man es mit einer „sterbenden Partei“ zu tun. Ein Verbot sei deswegen nicht mehr der richtige Weg. Zudem sprächen sich 99 Prozent der Deutschen klar gegen Rassismus aus. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), betonte, ein eigener Antrag von Bundesregierung und Bundestag hätte keine Auswirkungen auf den bereits im September vom Bundesrat beschlossenen Verbotsantrag. (ho)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag