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Nach Verfassungsgerichtsurteil: Bundestag beschließt Ehegattensplittung für Homo-Paare

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Nach Verfassungsgerichtsurteil
 

Bundestag beschließt Ehegattensplittung für Homo-Paare

Der Bundestag hat am Donnerstag die Ausdehnung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Paare beschlossen. Damit entsprach das Parlament einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Juni. Aus der Unionsfraktion gab es allerdings Gegenstimmen.
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Plenarsaal im Bundestag: Das Parlament hat das Ehegattensplittung für Homo-Paare beschlossen Foto: Siegfried Baier/www.pixelio.de

BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag die Ausdehnung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Paare beschlossen. Damit  entsprach das Parlament einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Juni. Aus der Unionsfraktion gab es allerdings Gegenstimmen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sprach von etwa 20 Abgeordneten der Union, die mit „Nein“ votiert hätten. Demnach hätte der Entwurf bei der nichtnamentlichen Abstimmung keine eigene Koalitionsmehrheit gefunden. „Wir befinden uns im 21. Jahrhundert, auch wenn Sie es noch nicht bemerkt haben“, sagte er laut Deutscher Welle.

„Ein gutes Dutzend Ewiggestriger“

Der Chef der Schwulenunion und CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufman zeigte sich „stark irritiert“ von den Gegenstimmen. „Ich hätte mir gewünscht, daß die Kollegen geschlossen für den Gesetzentwurf stimmen“, kritisierte er nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung. Der homosexuelle CDU-Abgeordnete Jens Spahn schrieb auf seinem Twitter- Account: „Es war ein gutes Dutzend Ewiggestriger.“

Einen Änderungsantrag der Grünen, der das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare forderte, wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die FDP, die das gemeinschaftliche Adoptionsrecht befürwortet, stimmte aus Gründen der Koalitionsräson gegen den Antrag. (tb)

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