KARLSRUHE. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die gemeinsame Antiterrordatei von Polizei und Geheimdiensten verteidigt. Das Gesetz sei eine Antwort mit Augenmaß auf die in Deutschland immer noch bestehende konkrete Anschlagsgefahr durch islamistische Terroristen. Ohne sie würde dem Kampf gegen den islamistischen Terrorismus ein wichtiges Instrument fehlen, sagte Friedrich nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht.
Seit dem Vormittag verhandeln die Karlsruher Richter über die Vereinbarkeit der 2006 von der Großen Koalition beschlossenen und 2007 in Kraft getretenen Datei mit dem Grundgesetz. Ein mittlerweile pensionierter Richter aus Oldenburg hatte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt.
Weder seien die Voraussetzungen der Datenspeicherung geregelt, noch beschränke sich die Datenerfassung ausschließlich auf tatsächlich Verdächtige, begründete der Anwalt des Klägers dessen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Der Einzelne bekäme zudem keine Auskunft, ob Informationen über ihn gespeichert wurden.
Auch Zukunft von Rechtsextremisten-Datei unklar
Die Antiterrordatei sammelt neben Basisdaten wie Namen, Geburtsdatum und Wohnort auch sensible persönliche Informationen wie Angaben zu Telefonanschlüssen, Bankverbindungen, der Religionszugehörigkeit oder dem Beruf. Neben Polizei und Geheimdiensten haben auch Staatsanwaltschaft und Zoll ein Zugriffsrecht.
Sollte Karlsruhe die Datei für unzulässig erklären, stünde damit auch hinter der im September eingeführten Rechtsextremisten-Datei ein verfassungsrechtliches Fragezeichen. Diese war nach dem Vorbild der Antiterrordatei entwickelt worden. (tb)