Anzeige
Anzeige
Petition Asylwende Afghanistan Syrien abschieben

Urteil: Urteil: Extremismusklausel ist rechtswidrig

Urteil: Urteil: Extremismusklausel ist rechtswidrig

Urteil: Urteil: Extremismusklausel ist rechtswidrig

215d6984c1
215d6984c1
Urteil
 

Urteil: Extremismusklausel ist rechtswidrig

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden zur sogenannten „Demokratieerklärung“ hat die SPD Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) aufgefordert, die Extremismusklausel wieder zurückzuziehen. Bürger, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, würden durch sie unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt.
Anzeige

215d6984c1
Das geforderte Bekenntnis zum Grundgesetz ist laut dem Verwaltungsgericht Dresden zu unbestimmt Foto: Pixelio/Daniel Gast

DRESDEN. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden zur sogenannten „Demokratieerklärung“ hat die SPD Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) aufgefordert, die Extremismusklausel wieder zurückzuziehen.

Bürger, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, würden durch sie „unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt“, kritisierten Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) und der Sprecher der Arbeitsgruppe „Strategien gegen Rechtsextremismus“ der SPD-Bundestagsfraktion, Sönke Rix.

Die Extremismusklausel sieht vor, daß Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus nur Fördergelder aus den entsprechenden Bundesprogrammen erhalten, wenn sie sich schriftlich zum Grundgesetz bekennen. Zudem sollen die Initiativen verpflichtet werden, auch potentielle Partner auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Damit soll verhindert werden, daß Linksextremisten im „Kampf gegen Rechts“ Gelder vom Staat erhalten.

Klausel zu unbestimmt formuliert

Das Verwaltungsgericht Dresden entschied am Mittwoch, daß die geforderte Demokratieerklärung teilweise zu unbestimmt formuliert und damit rechtswidrig sei. So sei beispielsweise unklar, wer „Partner“ sei und welches Verhalten dem Verein konkret abverlangt werde.

Geklagt hatte ein Verein, dem eine Förderung in Höhe von 600 Euro versagt worden war, weil er sich geweigert hatte, die Demokratieerklärung zu unterzeichnen. (krk)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag