REGENSBURG. Die Jungen Liberalen Bayerns haben auf ihrem Landeskongreß in Regensburg eine Abänderung des sogenannten Volksverhetzungsparagraphen gefordert. Bislang ist jede Meinungsäußerung verboten, welche „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Dieses Verbot stelle eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, die leicht mißbraucht werden könne.
„Gerade die Begriffe ‘Billigung’ und ‘Verharmlosung‘ lassen einen solch weiten Interpretationsspielraum zu, daß vollkommen unklar ist, wann der Tatbestand des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch erfüllt ist“, heißt es in dem Beschluß. „Zudem darf das Strafrecht nicht einzelne Meinungen, so menschenverachtend diese auch sind, herausgreifen und unter Strafe stellen.“ Damit werde nur ein „Gesinnungsstrafrecht“ geschaffen.
„Im Sinne eines Rechtsstaates“ handeln
Ein solches Gesinnungsrecht könne „auch durch die geschichtliche Relevanz für Deutschland nicht gerechtfertigt werden“, weshalb die Jungen Liberalen „im Sinne eines Rechtsstaates“ die ersatzlose Streichung der betreffenden Absätze fordern. Im gleichen Beschluß lehnt die FDP-Jugendorganisation ein Parteiverbot der NPD ab. Man müsse sich mit dieser „auf dem politischen Parkett“ und nicht „mittels eines Parteiverbotes“ auseinandersetzen. (FA)