BERLIN. Die Bundesregierung plant eine noch weitergehende Angleichung der eingetragenen Partnerschaft Homosexueller mit der Ehe. Informationen des Kölner Stadtanzeigers zufolge geht dies aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor.
Außer einer Neuregelung, mit der im Trennungsfall das Kindeswohl besser geschützt werden könne, sei unter anderem vorgesehen, daß bei homosexuellen Landwirten künftig der Lebenspartner das alleinige Erbrecht auf den Hof haben soll.
Lediglich beim Adoptions- und Einkommenssteuerrecht sei keine Angleichung mit der Ehe von Mann und Frau geplant, schreibt die Zeitung. Wie es weiter heißt, habe die FDP sich für eine völlige Gleichstellung ausgesprochen, sei bei den nun ausgeklammerten Fragen jedoch auf den Widerstand der Union gestoßen. (vo)