KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das geplante Sondergremium des Euro-Rettungsschirms EFSF für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Mini-Ausschuß des Bundestages sollte im Krisenfall wichtige Entscheidungen ohne Rücksprache mit dem Parlament treffen dürfen. Doch dieses würde dadurch in seinem Haushaltsrecht unzulässigerweise beschnitten, urteilten die Richter.
Geklagt hatten die zwei SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert. Sie sahen ihre Rechte als Abgeordnete durch das Gremium verletzt. Dieses sollte nur neun Personen umfassen und geheim tagen.
Das Gericht verlangt nun jedoch, daß Abgeordnete stärker eingebunden werden. Der Bundestag dürfe nicht wichtige Entscheidungen auf ein Kleinstgremium übertragen. Zudem müsse das Gremium größer werden, um die Mehrheitsverhältnisse besser widerzuspiegeln. Einzig über den Ankauf von bereits ausgegebenen Staatsanleihen (Sekundärmarkt) darf das Gremium wie geplant entscheiden. (rg)
Lesen Sie dazu in der am Freitag erscheinenden JUNGEN FREIHEIT einen Kommentar des Staatsrechtlers Karl-Albrecht Schachtschneider.