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Parteien: Von Arnim wirft Fraktionen Mißbrauch öffentlicher Gelder vor

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Parteien: Von Arnim wirft Fraktionen Mißbrauch öffentlicher Gelder vor

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Von Arnim wirft Fraktionen Mißbrauch öffentlicher Gelder vor

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat eine Begrenzung der Fraktionszuschüsse gefordert, um einen weiteren Mißbrauch der Gelder zu verhindern. Die Zahlungen an die Fraktionen im Bundestag seien seit 1950 um mehr als das vierhundertfache gestiegen, schreibt von Arnim in einem Beitrag für die JUNGE FREIHEIT.
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Hans Herbert von Arnim: Der Verfassungsrechtler fordert eine Begrenzung der Fraktionszuschüsse Foto: Privat

BERLIN. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat eine Begrenzung der Fraktionszuschüsse gefordert, um einen weiteren Mißbrauch der Gelder zu verhindern. Die Zahlungen an die Fraktionen im Bundestag seien seit 1950 um mehr als das vierhundertfache gestiegen, schreibt von Arnim in einem Beitrag für die JUNGE FREIHEIT.

Zusammen mit den Fraktionen in den Landesparlamenten erhielten sie jährlich rund 200 Millionen Euro vom Staat. Während die staatliche Parteienfinanzierung durch eine Obergrenze gedeckelt sei, fehlten solche Vorkehrungen für Fraktionen bisher meist völlig. „Die Fraktionen können sich ihre Mittel eben selbst bewilligen, sie in schöner Eintracht vor der Öffentlichkeit verbergen und alle möglichen Kontrollen unterlaufen“, so von Arnim. Das viele Geld verführe die Fraktionen dazu, ihren Funktionären im Bund und in fast allen Ländern Extra-Gehälter in Millionenhöhe zu zahlen, obwohl das Bundesverfassungsgericht solche Zulagen verboten habe.

Die schleichenden Folgen für die Demokratie seien dabei fatal. Die üppig versorgten Fraktionen, die auch massiv Öffentlichkeitsarbeit betrieben, ersetzen zunehmend die unter Mitgliederschwund leidenden Parteien und gewännen zunehmend das Sagen über Programm und Kommunikation.

„Das schlägt der Demokratie ins Gesicht“

„Alle Vorkehrungen, die die Parteien bei den Bürgern erden sollen, gelten für die Fraktionen aber nicht: weder die vom Grundgesetz geforderte Rückbindung an die Mitglieder noch die mindestens hälftige Finanzierung durch Beiträge und Spenden, noch schließlich die vom Bundesverfassungsgericht zur Verhinderung einer politischen Versteinerung durchgesetzte Beteiligung kleiner und neuer Parteien an der Staatsfinanzierung, wenn sie mindestens 0,5 Prozent der Stimmen erlangt haben“, kritisierte der Verfassungsrechtler.

So drohe aus der innerparteilichen Willensbildung von unten immer mehr eine von oben zu werden: „Das schlägt der Demokratie ins Gesicht und befeuert die anschwellende Parteienverdrossenheit in unserem Land.“ (krk)

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