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Currywurst am Ramadan: Türkischstämmiger Grünen-Politiker in Rangelei verwickelt

Currywurst am Ramadan: Türkischstämmiger Grünen-Politiker in Rangelei verwickelt

Currywurst am Ramadan: Türkischstämmiger Grünen-Politiker in Rangelei verwickelt

Mutlu
Mutlu
Currywurst am Ramadan
 

Türkischstämmiger Grünen-Politiker in Rangelei verwickelt

Weil ihm der Preis für zwei Currywürste mit Pommes zu hoch war, ist der bildungspolitische Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Özcan Mutlu, offenbar in Streit mit einem türkischen Imbißbudenbesitzer geraten. Dieser warf ihm schließlich vor, während des Ramadans nicht zu fasten.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Currywurst und…
Mutlu
…Özcan Mutlu: Streit im Zuwanderermillieu Fotos: Flickr/adactio und Wikimedia/Özcan Mutlu

BERLIN. Weil ihm der Preis für zwei Currywürste mit Pommes zu hoch war, ist der bildungspolitische Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Özcan Mutlu, offenbar in einen Streit mit einem türkischen Imbißbudenbesitzer geraten.

Der Wurstverkäufer Oguzhan K. sagte der B.Z., Mutlu habe ihn und sein Geschäft schwer beleidigt. Schließlich habe dieser seine Brille abgenommen und ihn zweimal gegen die Brust geschlagen.

Der Bildungsexperte der Grünen dagegen behauptete, er sei das wahre Opfer, schließlich sei er es auch gewesen, der die Polizei gerufen habe. „Ich bin so schlimm auf türkisch beleidigt worden wie noch nie in meinem Leben. Und das vor den Augen meiner Tochter, die auch Türkisch versteht.“ Besonders die Tatsache, daß Mutlu als Moslem während des Ramadan eine Currywurst bestellt hatte, zog offenbar den Unmut des Verkäufers nach sich.

Imbißbesitzer telefoniert großen Bruder herbei

Der Politiker gab zudem an, der Imbißbesitzer habe vor Eintreffen der Polizei noch seinen großen Bruder herbeitelefoniert, schließlich hätten diese sich zu dritt um ihn aufgebaut und bedroht. „Ich werde auch noch Anzeige wegen Körperverletzung erstatten, denn ich wurde angegriffen“, kündigte Mutlu an.

Der Grünen-Politiker war bereits 2000 wegen der Beleidigung eines Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In der zweiten Instanz wurde das Urteil aufgehoben. (ho)

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