MÜNSTER. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalens hat den Nachtragshaushalt der rot-grünen Minderheitsregierung für das Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die Richter bestätigten damit die Auffassung der Landtagsfraktionen von CDU und FDP, die gegen den im Dezember 2010 beschlossenen Nachtragsetat geklagt hatten.
„Mit seinem heutigen Urteil hat das Verfassungsgericht die massive Verletzung der Interessen unserer Kinder und Enkelkinder durch die Schuldenpolitik von Frau Kraft für verfassungswidrig erklärt“, kommentierte der CDU-Landesvorsitzende Norbert Röttgen laut der Presseagentur dpa die Entscheidung. Damit sei die rot-grüne Landesregierung des Verfassungsbruchs überführt, sagte der Bundesumweltminister.
Neuwahlen immer wahrscheinlicher
Das Gericht zweifelte vor allem an der Begründung des Etats, der die Neuverschuldung des Landes um rund 2,8 Milliarden Euro erhöht hatte. Von der Verschuldungsgrenze in der Landesverfassung dürfe nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewichen werden. Es fehle jedoch an einer hinreichenden Darlegung, daß und wie die erhöhte Kreditaufnahme dazu geeignet sei, betonte der Präsident des Gerichtshofs, Michael Bertrams, in der mündlichen Urteilsbegründung.
Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts werden Neuwahlen in dem bevölkerungsreichsten Bundesland immer wahrscheinlicher. Als frühstmöglicher Zeitpunkt käme bei einer Auflösung des Landtags der 17. Juli in Frage. (cs)