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Bundesverfassungsgericht: Keine Blanko-Ermächtigung

Bundesverfassungsgericht: Keine Blanko-Ermächtigung

Bundesverfassungsgericht: Keine Blanko-Ermächtigung

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Bundesverfassungsgericht
 

Keine Blanko-Ermächtigung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen die Griechenland-Hilfen abgewiesen und zugleich die Rechte des Parlaments gestärkt. Die Euro-Kläger hatten mit diesem„salomonischen” Urteil gerechnet. Weitere Klagen wollten sie nicht ausschließen. Aus Karlsruhe berichtet JF-Reporter Hinrich Rohbohm.
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Die Euro-Kläger: Kein Freibrief für weitere Euro-Rettungsschirme Foto: JF

Der vielleicht wichtigste Satz fiel gleich zu Beginn. Der Tenor der Entscheidung, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch in Karlsruhe, sei zwar denkbar knapp. „Er sollte aber nicht fehlgedeutet werden in eine verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete.“

Dennoch war die Entscheidung, die Voßkuhle dann verkündete, für viele Euro-Gegner eine Enttäuschung, denn das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerden gegen die im Frühjahr 2010 vom Bundestag beschlossenen Milliardenhilfen für Griechenland und den Euro-Rettungsschirm zurück.

Die Entscheidung des Parlamentes verstoße nicht gegen das Grundgesetz, da der Bundestag damit nicht – wie von den Klägern vorgebracht – sein Budgetrecht abgegeben habe. Die Kläger hatte unter anderem argumentiert, daß die Milliardensummen, für die Deutschland im Krisenfall aufkommen müßte, die Haushaltsplanungen des Bundestags extrem belasten und ihn damit seiner Gestaltungsrechte berauben würden. Dadurch würde das Wahlrecht ausgehebelt werden.

Rolle des Parlaments gestärkt

Dies sah das Gericht anders, stärkte aber zugleich die Rolle des Parlamentes.  „Die parlamentarische Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand stellt ein zentrales Element demokratischer Willensbildung im Verfassungsstaat dar“, sagte Voßkuhle. Die Abgeordneten müßten als Repräsentanten des Volkes die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten.

„Der Deutsche Bundestag darf seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen.“ In diesem Zusammenhang verpflichteten die Richter die Bundesregierung dazu, vor allen weiteren Aktionen zur Rettung des Euro die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen. Bislang war in dem Gesetz nur vorgesehen, daß sich die Regierung um eine Zustimmung des Ausschusses „bemühen“ müsse.

Das Gericht entschied in erster Linie darüber, ob das Parlament an der Entscheidung über das Griechenland-Hilfpaket gemäß seiner im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte beteiligt wurde. Es traf seinem Auftrag gemäß allerdings keine Aussage darüber, ob diese Beschlüsse auch sinnvoll sind. „Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise wird in Karlsruhe nicht verhandelt. Das ist Aufgabe der Politik und nicht der Rechtsprechung“, hatte Voßkuhle schon bei der mündlichen Verhandlung im Juli deutlich gemacht.

Schwere Niederlage für Deutschland

Das Gericht entschied am Mittwoch über drei von insgesamt 50 Verfassungsbeschwerden. Geklagt hatten die Professoren und Euro-Gegner Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Hankel, Joachim Starbatty und Wilhelm Nölling. Ihnen angeschlossen hat sich der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann. Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hatte eine Klage gegen den Euro-Rettungsschirm eingereicht.

Schachtschneider wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bürger in Deutschland und warf dem Gericht vor, sich der Verantwortung zu entziehen. „Das Gericht wird die geschichtliche Verantwortung tragen müssen“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT.

Auch Gauweiler zeigte sich enttäuscht. „Es ist schade, daß wir keinen besseren Urteilstenor bekommen haben.“ Dennoch konnte er der Entscheidung auch etwas Positives abgewinnen. Das Gericht habe das von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetz total umgedreht. „Das Gesetz ist  jetzt wie ein umgedrehter Handschuh“, sagte er der JF. Ähnlich die Einschätzung von Stabatty, der von einem „salomonischen Urteil“ sprach, weil das Gericht den Klägern indirekt Recht gegeben habe, indem es das Budgetrecht des Parlaments erneut festgeschrieben habe.

Kein Automatismus für dauerhaften Rettungsschirm

„Man konnte nicht erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht sagt, der  EU-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz. Stellen Sie sich vor, was das auf den Finanzmärkten ausgelöst hätte“, sagte er. Hankel betrachtete die Entscheidung kurz und knapp als „Unentschieden“.

Von Beobachtern wurde indes aufmerksam registriert, daß das Gericht an mehreren Stellen darauf hinwies, daß die nun überprüften Gesetze keinen Automatismus enthalten, durch den sich der Bundestag seines Budgetrechtes entäußern würde. Es sei zeitlich und in der Höhe begrenzt. Dieser Hinweis könnte von Bedeutung sein, wenn es im Dezember im Bundestag zur Entscheidung über den dauerhaften Europäischen Stabilitätmechanismus (ESM) kommt.

Explizit wies Voßkule auf das Recht jedes Bürgers hin, gegen künftige Beschlüsse zu klagen. Gauweiler hielt sich diesen Weg am Mittwoch offen: „Ich gehe nicht davon aus, daß ich versterbe, wenn ich diesen  Gerichtssaal verlasse, insofern bleibe ich da weiterhin aktiv.“

JF 37/11

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