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Irak-Krieg: Kein Asyl für amerikanischen Deserteur

Irak-Krieg: Kein Asyl für amerikanischen Deserteur

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Irak-Krieg
 

Kein Asyl für amerikanischen Deserteur

Ein 2007 desertierter amerikanischer Soldat hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte einen entsprechenden Antrag des 34jährigen mit der Begründung ab, er habe nicht nachweisen können, daß er sich bei einem Einsatz im Irak an Kriegsverbrechen hätte beteiligen müssen.
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Amerikanischer Soldat im Irak: Er bekäme kein Asyl in Deutschland Foto: Wikimedia/US-Army

NÜRNBERG. Ein 2007 desertierter amerikanischer Soldat hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab am Montag bekannt, der 34 Jahre alte André Shepherd habe nicht nachweisen können, daß er sich bei einem Einsatz im Irak an Kriegsverbrechen hätte beteiligen müssen.

Auch die Angabe des Asylbewerbers, wonach er als Soldat bei einem früheren Einsatz im Irak 2004/2005 in Straftaten verwickelt worden sei, wies die Behörde zurück. Als Hubschraubermechaniker bestehe für Shepherd zudem nicht die Gefahr, in Kampfhandlungen verwickelt zu werden.

Mit diesem Entscheid wolle man jedoch keine Aussage zur Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges abgeben, betonte das Bundesamt. Der Einsatz der Koalitionsstreitkräfte zur „Wiederherstellung der Sicherheit und Stabilität des Landes“ sei jedoch durch eine Entschließung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen legitimiert worden.

Shepherd erhielt Preise für Zivilcourage

Shepherd hatte 2003 bei der bei der amerikanischen Armee angeheuert. Dort habe man ihm „Geld, ein Zuhause, medizinische Versorgung“ versprochen, sagte er der taz. Nach seinem ersten Irak-Einsatz sollte er 2007 aus Deutschland erneut in den Irak versetzt werden. Kurz vor seiner zweiten Verlegung in den Irak flüchtete er aus der Kaserne und beantragte Asyl in der Bundesrepublik.

In der Folge wurde er von zahlreichen linken Organisationen unterstützt. So verlieh die taz Sheperd im vergangenen Jahr den taz-Panter-Preis mit der Begründung, er setze sich aktiv für die Rechte von Kriegsdienstverweigerern und politischen Flüchtlingen ein. Bereits 2009 erhielt er den Preis „Frieden aus Überzeugung“ vom „Munich American Peace Committee“.

Sollte er an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden, droht ihm dort eine mehrjährige Haftstrafe. (ho)

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