
BERLIN. Rund ein Jahr nach dem Einreichen seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm sieht sich der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler in seiner Kritik bestätigt. Die Entwicklungen in dieser Zeit hätten den in der Verfassungsbeschwerde vertretenen Positionen vollständig Recht gegeben.
Gauweilers Klagebevollmächtigter, der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek, wies die Karlsruher Richter in einer Stellungnahme darauf hin, daß die „zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über die sogenannte ‘Euro-Krise’, die in Wirklichkeit keine Krise der Währung, sondern eine Schuldenkrise mancher Eurostaaten ist, sowie die Stellungnahmen der ökonomischen Experten“, ganz klar zeigten, daß die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Euro-Rettungsschirm gerechtfertigt seien.
„Der Euro-Stabilisierungsmechanismus verstößt eindeutig und evident gegen das Bail-out-Verbot des Vertrages“, so Murswiek. (krk)
> Die Erklärung Peter Gauweilers im Wortlaut