KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Euro-Gegner zurückgewiesen. Die drei Verfassungsbeschwerden von Euro-Kritikern sind damit erfolglos geblieben. Sie hatten sich gegen das erste Griechenland-Rettungspaket aus dem Jahr 2010 gerichtet.
Die Kläger, unter ihnen der Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Hankel, wollten verhindern, daß das Haushaltsrecht des Bundestages ausgehebelt wird. Deutschland ist durch die Verabschiedung des Rettungspaketes im Mai 2010 Verpflichtungen in Milliardenhöhe eingegangen. Die Richter betonten jedoch, daß im Finanzstabilitätsgesetz Umfang und Zweck der Unterstützung sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt seien. Zwar sei es dem Bundestag untersagt, unübersehbare Risiken einzugehen, doch dies sei nicht geschehen und geltende Gesetze daher nicht verletzt. Ferner urteilte das Gericht, daß kein Automatismus aus der Zahlungsverpflichtung erfolgen dürfe. Über konkrete Auszahlungen habe der Finanzausschuß des Bundestages abzustimmen.
Neue Klage möglich
Die Urteilsbegründung läßt die Tür für weitere Klagen offen. Noch in diesem Monat will der Bundestag die Ausweitung der Hilfe beschließen. Später soll ein dauerhafter Rettungsmechanismus eingeführt werden, der ab 2013 gilt und dessen Höhe nicht mehr begrenzt ist.
Die Märkte reagierten mit Skepsis auf das Urteil. Deutsche Staatsanleihen sind nach der Bekanntgabe des Urteils im Wert gefallen. Der Euro-Bund-Future verbilligte sich um mehr als ein halbes Prozent. (rg)